Diese "tolle Idee" der CSU und der Staatsregierung hat es laut ÖDP-Landeschefin Agnes Becker "verdient, eine zweite Chance zu bekommen". Nachdem sich Markus Söder (CSU) vor gut drei Jahren öffentlich von seiner Forderung nach einer Amtszeitbegrenzung für den Bayerischen Ministerpräsidenten auf zehn Jahre verabschiedet hat, will die ÖDP dazu nun ein Volksbegehren auf die Beine stellen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was will die ÖDP?
Die ÖDP hat für ihre Unterschriftensammlung wortgleich die Formulierung übernommen, die nach dem Willen der Staatsregierung 2018 in die bayerische Verfassung geschrieben werden sollte: "Wer das Amt des Ministerpräsidenten bereits zehn Jahre innehatte, kann nicht wiedergewählt werden." Dieses Mal habe sich die ÖDP nicht die Mühe machen müssen, einen juristisch sauberen Text zu formulieren, sagte Becker. "Die Arbeit hat die Staatskanzlei für uns gemacht."
Welche Auswirkungen hätte eine Verfassungsänderung?
Sollte das Volksbegehren und anschließend auch ein Volksentscheid Erfolg haben, könnte Ministerpräsident Söder zwar auch über sein zehntes Amtsjubiläum im März 2028 hinaus an der Spitze der Staatsregierung bleiben. Nach der Landtagswahl im Herbst 2028 dürfte er aber kein weiteres Mal zum Ministerpräsidenten gewählt werden.
Das würde künftig für alle Regierungschefinnen und -chefs in Bayern gelten. ÖDP-Co-Landeschef Tobias Ruff betonte: "Wir verstehen es nicht als ein Volksbegehren, das gegen den Ministerpräsidenten Söder gerichtet ist." Die ÖDP denke über 2028 hinaus.
Welche Erfahrung hat die ÖDP mit Volksbegehren?
Die ÖDP nimmt für sich in Anspruch, mehrfach mit Volksbegehren die bayerische Landespolitik beeinflusst zu haben. 2018 initiierte die Partei beispielsweise das Volksbegehren "Rettet die Bienen", dem sich nach und nach Verbände und weitere Parteien anschlossen. Es wurde mit mehr als 1,7 Millionen Unterstützern das erfolgreichste Volksbegehren in Bayern.
Zu einem erfolgreichen Volksentscheid über eine Verfassungsänderung hatte 1998 das von der ÖDP angestoßene Volksbegehren "Schlanker Staat ohne Senat" geführt: Die zweite Kammer des bayerischen Parlaments wurde abgeschafft. Auch der erfolgreiche Volksentscheid "Ja zum echten Nichtraucherschutz" 2010 ging auf eine ÖDP-Initiative zurück. Über die Jahre sammelte die ÖDP zudem Unterschriften für einen kleineren Landtag und gegen ein weiteres Atomkraftwerk.
Wie geht es weiter?
Ab sofort sammelt die ÖDP unter dem Slogan "Macht auf Zeit" Unterschriften von Stimmberechtigten. Wenn sie 25.000 beisammen hat, kann sie die Zulassung des Volksbegehrens beantragen. Anschließend prüft das Innenministerium die Zulässigkeit. Bei Zweifeln entscheidet der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Im Fall einer Zulassung kommt es zum eigentlichen Volksbegehren: Innerhalb von zwei Wochen müssen mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten in Bayern in ihren Rathäusern die Forderung unterstützen – rund 920.000.
Gelingt das, stimmt der Landtag über den Gesetzentwurf ab. Da es in diesem Fall um eine Verfassungsänderung geht, wäre unabhängig vom Votum des Parlaments ein Volksentscheid nötig: Die Bürger hätten das letzte Wort. Für eine Verfassungsänderung bräuchte es mehr Ja- als Nein-Stimmen. Zudem müssten mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten "Ja" ankreuzen.
Dieses "Quorum" wurde in Bayern 2018 eingeführt - nach dem erfolgreichen Volksentscheid über die Abschaffung des Senats. Es ist eine zusätzliche und besonders hohe Hürde. Zum Vergleich: Bei den Volksentscheiden zum Nichtraucherschutz und zum Senat lag die Wahlbeteiligung insgesamt bei 37,3 und 39,9 Prozent.
Wie lange kann es dauern?
Die ÖDP setzt auf ein zügiges Verfahren, spätestens im Oktober will sie die Unterschriften im Innenministerium einreichen. Danach hängt es vom Innenministerium und dem Landtag ab, wie schnell es geht, eventuell auch vom Verfassungsgerichtshof. "Man kann das Ganze in die Länge ziehen. Es könnte knapp eineinhalb Jahre dauern", sagte Ruff. Die ÖDP gehe aber davon aus, dass keine Fraktion im Landtag Interesse daran hat, es in die Länge zu ziehen. "Man muss dieses Thema aus dem Wahlkampf raushalten."
Innenminister Herrmann kündigte bereits an, den Antrag bei Bedenken dem Verfassungsgerichtshof vorzulegen. Bis das tatsächliche Volksbegehren starten könnte, werde es "mindestens Frühjahr 2027 oder auch später". Bis zu einem Volksentscheid könnten erneut bis zu sechs Monate vergehen.
Was sagt die Staatsregierung?
Ministerpräsident Söder äußerte sich zunächst nicht zum ÖDP-Vorstoß. Innenminister Joachim Herrmann (CSU), der eine Verfassungsänderung 2018 im Landtag als "starkes Signal für die Begrenzung von Macht als wesentlicher Bestandteil von Demokratie" gelobt hatte, hat mittlerweile "erhebliche verfassungspolitische Bedenken".
Er habe den Verdacht, dass "massiv in den Wahlkampf eingegriffen werden soll". Eine Volksabstimmung darüber, ob der amtierende Ministerpräsident noch einmal kandidieren darf, würde laut Herrmann den Inhalt einer Landtagswahl eigentlich vorwegnehmen. "Ich glaube, dass wir damit insgesamt unserer Verfassung, unserer Demokratie keinen Gefallen tun würden." Die Wiederwahl eines mehrmaligen Amtsinhabers könne durchaus nötige Stabilität gewährleisten. "Diese Möglichkeit auszuschließen, wäre kurzsichtig und riskant."
Gibt es anderswo eine Amtszeitbeschränkung?
Innenminister Joachim Herrmann (CSU) betont, eine Amtszeitbeschränkung für einen Ministerpräsidenten gebe es in keinem anderen Bundesland. Auch für das Amt des Bundeskanzlers sei keine Begrenzung vorgesehen, nur für den Bundespräsidenten.
Im Grundgesetz steht dazu: "Das Amt des Bundespräsidenten dauert fünf Jahre. Anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig."
Wie reagieren andere Parteien?
Grüne, SPD und Freie Wähler lehnen eine Verfassungsänderung wie schon 2018 auch heute noch ab. Die CSU-Fraktion ist mittlerweile ebenfalls dagegen. Die AfD fordert eine Amtszeitbegrenzung, die sie mit einem eigenen Gesetzentwurf im Landtag auf den Weg bringen will, ein Volksbegehren brauche es daher nicht.
Die ÖDP betont, dass sie eine Unterstützung durch die AfD strikt ablehnt: "Mit Demokratiefeinden und mit Verfassungsfeinden werden wir uns auf gar keinen Fall in irgendeiner Weise in ein Bündnis begeben."
Video: ÖDP startet Volksbegehren
ÖDP startet Volksbegehren
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