Der Angeklagte im Verfahren um den Münchner Auto-Anschlag.
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Weiter uneinsichtig: Der Angeklagte im Verfahren um den Münchner Auto-Anschlag.
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Weiter uneinsichtig: Der Angeklagte im Verfahren um den Münchner Auto-Anschlag.

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Anschlag auf Verdi-Demo: Angeklagter zeigt keine Reue

Anschlag auf Verdi-Demo: Angeklagter zeigt keine Reue

Im Verfahren um den mutmaßlich islamistisch motivierten Auto-Anschlag in der Münchner Seidlstraße fordert die Verteidigung höchstens 15 Jahre Haft und die Unterbringung in der Psychiatrie. Im letzten Wort bleibt der Angeklagte bei seiner Linie.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Oberbayern am .

Im Verfahren um den mutmaßlich islamistisch motivierten Auto-Anschlag in der Münchner Seidlstraße hat die Verteidigung am Mittwoch eine Haftstrafe von höchstens 15 Jahren sowie die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus gefordert. Außerdem nutzte der Angeklagte sein letztes Wort – ohne Reue oder Erklärung zur Tat.

Der Anschlag: Zwei Tote, 45 Verletzte – Folgen bis heute spürbar

Im Februar 2025 war der heute 25-jährige seinem weißen Mini in das Ende eines Verdi-Demonstrationszuges gerast. Infolge der Tat starben zwei Menschen – eine 37-jährige Mutter und ihr zweijähriges Kind. 45 Menschen wurden teils schwer verletzt, viele von ihnen leiden, wie im Prozess deutlich wurde, bis heute körperlich und psychisch unter den Folgen.

Erwartete Reue bleibt aus: Angeklagter bedankt sich bei Justiz

Mehrere Betroffene hatten sich in den Schlussvorträgen ihrer Anwälte gewünscht, der Angeklagte möge in seinem letzten Wort Reue zeigen oder erklären, warum er die Tat begangen hat. Doch der 25-jährige Afghane, der am Mittwochmorgen mit Fußfesseln in den Hochsicherheitssaal in der JVA Stadelheim geführt wurde, blieb im letzten Wort bei seiner Linie. Mit schwacher, leicht nervöser Stimme bedankte er sich "bei der Justiz und bei der Bundesanwaltschaft", äußerte aber weder Reue noch eine Erklärung für die Tat. Er erklärte lediglich, er respektiere die Ausführungen seiner Verteidigung.

Verteidigung sieht bei Angeklagtem Anzeichen von Schizophrenie

Diese hatte zuvor dargelegt, warum sie den Angeklagten für vermindert schuldfähig hält. Nach Ansicht der beiden Verteidiger leidet der Angeklagte unter einer hebephrenen Schizophrenie, einer im Jugendalter beginnenden Form der Schizophrenie, die sich vor allem durch wirre Gefühle und unberechenbares Verhalten bemerkbar zeigt. Die Erkrankung habe sich beim Angeklagten bereits früher gezeigt und bei der Tat "Bahn gebrochen", was letztendlich zu schrecklichem Leid und zum Tod von zwei Menschen geführt habe.

Angeklagter weint während des Plädoyers seines Verteidigers

So hat es nach Darstellung der Verteidigung bereits vor der Tat Störungen in der Wahrnehmung, auffälliges Sozialverhalten sowie Hinweise auf Halluzinationen gegeben. Während der Tat sei der 25-Jährige in einen "katatonen Zustand" gefallen, bei dem Betroffene wie eingefroren wirken. Als sein Auto zum Stehen gekommen sei, und ein Polizist durch das Beifahrerfenster in den Wagen geschossen hatte, habe der Angeklagte keine Reaktion gezeigt. Erst nachdem ihn die Polizei aus dem Fahrzeug geholt habe, sei der Angeklagte "wie aus dem Tiefschlaf" hochgefahren. Auch in der Untersuchungshaft sei der Angeklagte immer wieder auffällig gewesen und zeitweise in die psychiatrische Abteilung der JVA Straubing verlegt worden. Während sein Verteidiger die verminderte Schuldfähigkeit erläuterte, begann der Angeklagte zu weinen.

Sachverständiger sieht keine Anzeichen für Schuldunfähigkeit

Die Verteidigung betonte zudem, dass das Gericht in seinem Urteil nicht an das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen gebunden sei. Dieser hatte dem Angeklagten vor rund zwei Wochen zwar eine mittelgradige Persönlichkeitsstörung attestiert, eine Schizophrenie jedoch komplett ausgeschlossen. Hinweise auf eine verminderte Schuldfähigkeit konnte der Gutachter nicht feststellen.

Bundesanwaltschaft fordert besonderer Schwere der Schuld

Die Nebenkläger sowie die Bundesanwaltschaft hatten bereits am Dienstag ihre Schlussanträge gehalten. Die Bundesanwaltschaft fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit wäre eine Haftentlassung nach 15 Jahren grundsätzlich ausgeschlossen. Die Nebenkläger hatten sich den Forderungen angeschlossen. Das Urteil wird am 6. August verkündet.

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