Bild vom Tatort Februar 2025
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Im Februar 2025 war ein Mann mit dem Auto in der Nähe des Münchner Hauptbahnhofs in einen Verdi-Demonstrationszug gefahren.
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Matthias Balk
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Im Februar 2025 war ein Mann mit dem Auto in der Nähe des Münchner Hauptbahnhofs in einen Verdi-Demonstrationszug gefahren.

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Anschlag auf Verdi-Demo in München: Urteil erwartet

Anschlag auf Verdi-Demo in München: Urteil erwartet

Eineinhalb Jahre nach dem Autoanschlag auf einen Demonstrationszug in München wird am Oberlandesgericht das Urteil gesprochen. Letztlich geht es um die Frage, ob der Fahrer ins Gefängnis oder in die Psychiatrie kommt.

Über dieses Thema berichtet: BR24 TV am .

Im Prozess um den mutmaßlich islamistisch motivierten Auto-Anschlag in München soll heute das Urteil verkündet werden. Die Bundesanwaltschaft hat eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten gefordert. Die Verteidigung will seine Unterbringung in der Psychiatrie erreichen.

Vorwurf: Zweifacher Mord und 44 Fälle von versuchtem Mord

Im Februar 2025 war der heute 25 Jahre alte Afghane mit dem Auto in der Nähe des Münchner Hauptbahnhofs in einen Verdi-Demonstrationszug gefahren. Eine Mutter und ihre kleine Tochter starben, 43 weitere Menschen wurden teils schwer verletzt. Eine Frau konnte gerade noch wegspringen. Zweifacher Mord und 44 Fälle von versuchtem Mord wurden dem Angeklagten deshalb vorgeworfen.

Betroffene leiden bis heute an den Folgen

Der Prozess hatte im Januar begonnen. An mehr als 30 Tagen wurde verhandelt. Betroffene, Helfer, Einsatzkräfte und zahlreiche weitere Zeugen schilderten, wie sie die Tat erlebt hatten und wie sie bis heute an den Folgen leiden.

Das Gericht versuchte auch, sich ein Bild von dem Angeklagten zu machen, etwa mit Hilfe von seinen Angehörigen und Bekannten sowie durch Aussagen von Sachverständigen.

Angeklagter hebt rechten Zeigefinger

Am ersten Verhandlungstag hatte der Angeklagte mehrfach den rechten Zeigefinger gezeigt. Das ist im Islam eine religiöse Geste, die aber auch im islamistischen Extremismus als Symbol verwendet wird. Zu den Vorwürfen hat er geschwiegen. Die Möglichkeit, ein "letztes Wort" zu sprechen, hat er vergangene Woche ebenfalls nur bedingt genutzt. Der 25-Jährige bedankte sich lediglich bei der Justiz und der Bundesanwaltschaft. Zudem sagte er, dass er respektiere, was zuvor seine Anwälte gesagt hätten. Entschuldigt hat er sich nicht.

Verteidigung geht von verminderter Schuldfähigkeit aus

Die Verteidigung hatte für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gefordert. Die Anwälte sind der Ansicht, dass bei dem 25-Jährigen eine verminderte Schuldfähigkeit nicht auszuschließen sei.

Einer der Verteidiger listete diverse Anhaltspunkte auf, die für eine "hebephrene Schizophrenie" sprechen würden. Die Tat habe der Mann dann wohl in einem "katatonen Zustand" begangen – er habe zunächst keine Reaktionen gezeigt, nachdem Polizisten auf sein Auto geschossen hatten, erst später sei er "wie aus dem Tiefschlaf" hochgefahren. Bei der Vernehmung habe er wirr geredet und ein "vollkommen unpassendes systemisches Grinsen" gezeigt. Ein religiöser Fanatiker ist der muslimische Mann aber nach Ansicht der Verteidiger nicht.

Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft

Die Bundesanwaltschaft geht hingegen davon aus, dass die religiösen und politischen Auffassungen des Mannes eine maßgebliche Rolle gespielt haben. Der Anschlag sei dann in seinen Augen die Vergeltung für das Leid gewesen, das der Westen den Muslimen etwa in Gaza und Afghanistan zugefügt habe. Aber auch persönliche Gefühlsregungen hätten eine Rolle gespielt, so die Bundesanwaltschaft weiter: "Der Angeklagte hat Menschen zum Objekt seiner Wut, Enttäuschung und Verbitterung gemacht, obwohl diese am Entstehen seiner Stimmungslage keinerlei Anteil hatten."

Die Bundesanwaltschaft hält den Angeklagten – trotz einer Persönlichkeitsstörung – auch für schuldfähig und beruft sich dabei auf das Gutachten eines Sachverständigen. Sie fordert deshalb eine lebenslange Haft. Auch solle die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden. Damit wäre eine Freilassung auf Bewährung nach 15 Jahren Gefängnis ausgeschlossen.

Hinterbliebene: Tat nicht politisch instrumentalisieren

Die Nebenkläger – Betroffene des Anschlags – schlossen sich über ihre Anwälte diesen Forderungen an. Die Hinterbliebenen der beiden Getöteten waren nicht selbst ins Gericht gekommen. "Wir wollen kein Bild von einem sinnlosen Mann, der eine sinnlose Tat begangen hat", heißt es in einem Brief, den sie zur Erklärung verlesen ließen. Die Familie wolle stattdessen das Andenken und die Liebe zu den beiden Getöteten bewahren. Wie schon kurz nach dem Anschlag bat sie auch erneut darum, die Tat nicht politisch zu instrumentalisieren und keinen Hass zu schüren.

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