Weil sie ihre kleine Tochter einem Mann zum Sex angeboten hat, ist die Mutter vom Amtsgericht Augsburg zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die Richterin bezeichnete das Handeln der 30-jährigen Frau als "widerlich" und machte klar, dass nur eine lange Haftstrafe dafür in Betracht käme. "Wir sind schockiert", erklärte Richterin Sandra Mayer.
Ein erstes Treffen sollte 100 Euro kosten
Die Mutter, die deutsche Staatsbürgerin ist, hatte dem Urteil zufolge kurz vor dem achten Geburtstag ihrer Tochter einem Mann per Chat zunächst Fotos des Kindes geschickt und deren Namen und das Alter mitgeteilt. In einem weiteren Schritt bot sie dann für 200 Euro pornographische Fotos zum Kauf an.
Schließlich offerierte die Frau dem Mann das Mädchen über einen Messenger-Dienst zum sexuellen Missbrauch, mit der Maßgabe, dass alles erlaubt sei, bis das Mädchen nicht mehr möge. Sie forderte vorab 100 Euro für ein Treffen und gab ihre Bankverbindung an. Zu einem tatsächlichen Kontakt des Mannes mit der Tochter kam es dann aber nicht, weil er die Polizei einschaltete.
Angeklagte wollte angeblich Pädophile überführen
Den Chat mit dem Mann hatte die 30-Jährige vor Gericht eingeräumt. Sie behauptete allerdings, dass es ihr immer nur darum gegangen sei, Pädophile zu überführen. Die Richterin nahm ihr das allerdings nicht ab: "Da ist kein Funken Wahrheit dran." Richterin Mayer wollte zugunsten der Angeklagten hingegen nicht ausschließen, dass sie letztlich nur das Geld haben wollte und nicht tatsächlich mit ihrem Kind zu einem Treffen gegangen wäre.
Mutter wollte weiter pornographische Bilder verkaufen
Einem unbekannten weiteren Chatpartner hatte die Frau offenbar bereits vor dem achten Geburtstag der Tochter für 2.000 Euro kinderpornografische Fotos des Mädchens angeboten. Bei einer Wohnungsdurchsuchung fanden die Ermittler Aufnahmen, die mutmaßlich zu diesem Zweck dienen sollten.
Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs
Die Frau wurde nun wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und weiteren Straftaten verurteilt. Denn das Strafgesetzbuch definiert auch bereits das Anbieten von Kindern für sexuelle Handlungen als Missbrauchstat. Das Gericht folgte mit dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, der Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe verlangt.
Die Richterin sagte, es sei zu hoffen, dass die nun bei ihrer Großmutter lebende Tochter künftig jeglichem Einflusses der Mutter entzogen wird.
Mit Informationen von DPA und AFP
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