Die Bayerische Staatsregierung hat während der Corona-Pandemie eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Florian von Brunn zum Kauf von Schutzmasken teilweise nur unzureichend beantwortet. Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München verkündet.
Zum einen monierten die Richter eine Verletzung des parlamentarischen Fragerechts: Von Brunns Frage nach der Schutzwirkung spezieller Corona-Masken im März 2021 sei "vollständig unbeantwortet" geblieben – "ohne hinreichende Begründung".
Informationsanspruch "nicht hinreichend gerecht" erfüllt
Zum anderen hätte das Gesundheitsministerium alle Minister nennen müssen, die im März 2020 am Kauf der extrem teuren Emix-Corona-Schutzmasken auf Vermittlung von Andrea Tandler beteiligt waren. Zum Abschluss des Masken-Kaufs sei der Informationsanspruch des Fragestellers durch die nur ansatzweise Beantwortung "nicht hinreichend gerecht" erfüllt worden, so die Urteilsbegründung. Von Brunn hatte gefragt, welche Mitglieder der Staatsregierung über die jeweiligen Verhandlungen für die Anschaffung von Masken informiert waren. Das Ministerium hatte die Auskunft nicht erteilt und hatte auf die Kürze der Zeit für die Beantwortung und den hohen Aufwand durch eine "eingehende Abfrage" verwiesen.
Das Gericht ließ dies nicht gelten. "In der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit konnte von ihr zwar nicht erwartet werden, dass sie jegliche gesprächsweise erfolgte Informationsvorgänge ermittelte und zusammenstellte. Möglich erscheint aber jedenfalls eine kurzfristige Sichtung der Protokolle der Sitzungen des Katastrophenstabs oder des Ministerrats", heißt es in der Begründung. "Diese hätten Auskunft darüber geben können, wer an Sitzungen teilgenommen hat, in denen es um Maskenkäufe ging."
Verhaltene Reaktion des Gesundheitsministeriums
Das bayerische Gesundheitsministerium reagierte verhalten auf das Urteil: "Wir haben im Verfahren die Auffassung vertreten, dass die Staatsregierung unter den außergewöhnlichen Bedingungen der Corona-Pandemie mit hohem Zeitdruck und großer Arbeitsbelastung dem Informationsbedürfnis des Antragstellers von Brunn in ausreichendem Umfang nachgekommen ist", teilte ein Sprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: "Bestätigt wurde nun, dass dies weitgehend auch geschehen ist – abgesehen von zwei Teilfragen", so der Sprecher.
Die Staatsregierung hatte die Klage des SPD-Abgeordneten von Brunn schon im Verfahren als "unbegründet" bezeichnet. "Sie verweist insbesondere auf ein fehlendes Informationsbedürfnis, weil der Antragsteller bereits umfangreiche Auskünfte auf vorangegangene Anfragen erhalten habe", hieß es in der Urteilsbegründung.
Von Brunn: Stärkung der Kontrollrechte
Für Florian von Brunn stärkt das Urteil die Kontrollrechte von Parlament und Opposition. "Die Regierung ist dem Parlament Rechenschaft schuldig und darf nicht einfach unbequeme Auskünfte verweigern – das gilt auch in einem Krisenfall wie Corona", so von Brunn.
Mit Informationen von dpa und AFP
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