Die Auffassungen im konkreten Fall prallen direkt aufeinander: Sind anlasslose Grenzkontrollen aufgrund der illegalen Zuwanderung an der deutsch-österreichischen Grenze rechtlich zulässig oder nicht? Geklagt hatte eine Deutsche, die zwischen Wien und München pendelte und in den Jahren 2022/23 mehrfach von Beamten der Bundespolizei im Zug oder Fernbus kontrolliert wurde.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat vor einigen Tagen entschieden, dass dadurch ihr Recht auf Freizügigkeit in der EU unzulässig eingeschränkt wurde. Ebenso erfolgreich hatte zuvor ein österreichischer Völkerrechtler vor dem VGH Bayern gegen die Personenkontrollen an der Grenze geklagt.
Grenzkontrollen für Bundesregierung wichtig
Doch genau diese anlasslosen Grenzkontrollen sind ein wesentlicher Baustein für die Bundesregierung, um illegale Migration einzudämmen. Nach EU-Recht muss diese Ausnahme von der Freizügigkeit – hier: vom Wegfall der Kontrollen an den EU-Binnengrenzen – aber gut begründet sein, und zwar jeweils gültig für ein halbes Jahr.
Für die VGH-Richter war die vom Bund vorgebrachte Begründung nicht ausreichend. Denn der Schengener Grenzkodex und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) fordern den Nachweis einer neuen ernsthaften Bedrohungslage für das kontrollierende Land. Und das bei jeder Verlängerung der Grenzkontrollen um ein halbes Jahr.
Belastung der Aufnahmekapazitäten reicht VGH nicht
Die Begründung mit einer "weiterhin" hohen illegalen Migration erachtete der VGH als nicht stichhaltig. Eine neu angeführte Belastung der Aufnahmekapazitäten für Flüchtlinge sei ebenfalls kein ausreichender Grund, entschied das Gericht, denn diese sei Folge jahrelanger (und damit nicht neuer) Migration. Die Grenzkontrollen könnten nach der Rechtsprechung des EuGH auch nicht mit dem Argument der nationalen Sicherheit oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung gerechtfertigt werden.
Innenministerium sieht keine Grundsatzentscheidung
Für das Bundesinnenministerium ist zumindest die aktuelle Verlängerung der Grenzkontrollen EU-konform. Auf Nachfrage von BR24 sagte ein Sprecher von Innenminister Alexander Dobrindt zum jüngsten VGH-Urteil: "Die Entscheidung ist eine Einzelfallentscheidung und bezieht sich auf eine veraltete Fassung des Schengener Grenzkodex, die nicht mehr gültig ist. Die Einlegung von Rechtsmitteln gegen das Urteil des BayVGH wird derzeit geprüft."
Vor zwei Jahren hat sich die EU auf eine neue Fassung des Schengener Grenzkodex geeinigt. Hiernach muss aber für vorübergehende Grenzkontrollen nach wie vor eine "Risikobewertung durchgeführt werden". Der VGH Bayern sieht die Begründung des Innenministeriums auch im Lichte der Neufassung als unzureichend, sodass die Klägerin weiterhin mit unzulässigen Personenkontrollen rechnen müsse. Das Innenministerium stellt demgegenüber klar: "Die laufenden Binnengrenzkontrollen sind rechtmäßig und werden fortgesetzt."
Kritiker: Keine Situation wie 2015
Für die Ulmer EU-Rechtsexpertin und Mitglied der Grünen im Landesausschuss, Maria Kalin, ist es zweifelhaft, "dass es fundierte Gründe für ein tatsächliches Risiko gibt - insbesondere über den langen Zeitraum der Kontrollen hinweg". Die aktuelle Situation sei nicht mit 2015 vergleichbar, sagen Kritiker. Damals waren im Zuge der sogenannten Flüchtlingswelle über die sogenannte Balkanroute etliche Aufnahmekapazitäten hierzulande erschöpft.
Das Bundesinnenministerium zeige "einmal mehr, dass es nicht bereit ist, die vom Gericht getroffene rechtliche Auffassung zu akzeptieren. Genau das sehe ich als problematisch an", sagte Kalin zu BR24. Auch wenn es formal-juristisch eine Einzelfallentscheidung war, habe der VGH ja generell die Begründung für die betreffenden Kontrollen als unzureichend kritisiert.
EU-Expertin sieht Schaden für Rechtsstaat
Ob die Bundesregierung nun bessere Argumente vorlegt, ist offen. Bleibt alles beim Alten, sieht Rechtsanwältin Kalin Schaden für den Rechtsstaat, "da die Legislative sich nicht mehr an die Judikative gebunden zu fühlen scheint". Die fortgesetzten Grenzkontrollen "werden vor den Gerichten dann zwar voraussichtlich weiterhin als rechtswidrig eingestuft, aber es klagen ja auch nur sehr wenige Betroffene", so Kalin.
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