Dieser Juwelierraub hat deutschlandweit für Schlagzeilen gesorgt: Am Rosenmontag 2025 erbeuten zwei Männer bei einem Würzburger Juwelier Luxusuhren und Schmuck im Wert von über einer Million Euro, dafür nehmen sie zwei Geiseln. Die in dem Fall 53 Jahre alte Angeklagte aus Belgien muss wegen Beihilfe insgesamt drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Das hat heute das Landgericht Würzburg geurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Zu dem Artikel: Nach Juwelendiebstahl mit Geiselnahme: Prozessbeginn in Würzburg
Juwelier observiert und Geiselnahme begünstigt
Beihilfe zum erpresserischen Menschenraub, Beihilfe zur räuberischen Erpressung und Beihilfe zum schweren Raub, in diesen Punkten befand der Richter des Landgerichts Würzburg die Angeklagte für schuldig. Konkret bedeutet das, dass die Belgierin rund um den Rosenmontag 2025 ein Juweliergeschäft in der Würzburger Innenstadt observiert haben soll. Durch die Beobachtung einer Mitarbeiterin habe sie die beiden mutmaßlichen männlichen Haupttäter unterstützt, den Raubüberfall auf das Geschäft durchzuführen. Angerechnet wird dabei ihre Untersuchungshaft, die sie vor dem Prozess in Belgien verbüßt hatte.
Über letztlich zwei Mitarbeiterinnen kamen die Täter an den Schlüssel der Geschäftsräume, wo sie Luxusuhren und Schmuck im Wert von über einer Million Euro erbeuteten. Die beiden Frauen wurden über vier Stunden lang entführt und mit einer potenziellen Schusswaffe bedroht, von der auch die Angeklagte gewusst hatte. Noch heute leiden sie nach eigener Aussage unter Angst- und Panikzuständen, würden sich alleine kaum auf die Straße trauen.
Das Juweliergeschäft wurde am Abend des Rosenmontags 2025 überfallen. Nebenan fand eine Faschingsfeier statt.
Gericht glaubte nicht an erfundenen Faschingsausflug
Zu Beginn der Verhandlung gab die Angeklagte noch an, nichts von einem geplanten Raubüberfall gewusst zu haben. Sie sei mit ihrem Geliebten zum Fasching feiern von Belgien nach Würzburg gereist. Für das Gericht von Anfang an erfunden: "Die Angeklagte hat monatelang auf geradezu peinliche Art versucht, das Gericht für dumm zu verkaufen", sagte der Richter bei der Urteilsbegründung.
Die Beweislage nach Aussagen der Zeugen und die Begutachtung von Video- und Bildmaterial führten am zweiten Verhandlungstag dann zum umfassenden Geständnis. Das führte zu einer Verständigung: In den Schlussplädoyers forderte die Staatsanwaltschaft vier Jahre Haft, die Verteidigung drei Jahre. Möglich gewesen wäre ein Strafrahmen von bis zu elf Jahren.
Keine Spur von Beute und Komplizen
Gestohlen wurden über 160 Schmuckstücke, darunter zahlreiche Luxusuhren. Der Schaden beläuft sich auf über eine Million Euro.
Die Angeklagte konnte dem Gericht aber glaubhaft versichern, dass sie nach der Tat nichts von der Beute erhalten hat. Deswegen muss sie für diesen finanziellen Schaden nicht aufkommen, wie ursprünglich in der Anklage vorgesehen.
Die beiden mutmaßlichen männlichen Haupttäter und die Beute werden nach wie vor gesucht.
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