Ende 2024 haben Schleierfahnder bei einer Fahrzeugkontrolle auf der A3 bei Passau eine Million Euro in bar gefunden: im Auto eines 34-Jährigen. Auch Gold- und Schmuckfunde sind in Ostbayern nicht selten.
Vergangenen Sonntag wurden von der Grenzpolizeiinspektion Passau 150.000 Euro und ein Bündel Schweizer Franken in einem Zug in Niederbayern beschlagnahmt. Was macht die Polizei damit? Wer bekommt es?
Spektakuläre Geld- und Goldfunde in Ostbayern
Seit einigen Jahren reißt die Serie spektakulärer Geld- oder Goldfunde bei Polizeikontrollen nicht ab. Im Jahr 2023 haben Fahnder auf der A3 in insgesamt 13 Fällen zwei Millionen Euro entdeckt. Im Folgejahr waren es in 17 Fällen knapp vier Millionen Euro.
2025 ging es weiter: So wurden zum Beispiel bei einer Kontrolle auf der A3 bei Hunderdorf im Kreis Straubing-Bogen bei einem 59-Jährigen 400.000 Euro entdeckt. Auch heuer sind schon Hunderttausende Euro in Autos oder bei Zugfahrenden gefunden worden.
Ohne plausible Erklärung: Geld wird beschlagnahmt
Der reine Transport von hohen Geldsummen ist in Deutschland kein Problem, jedoch sollte man bei einer Kontrolle nachweisen können, was der Zweck dahinter ist. Sind Geld, Gold oder Wertgegenstände im Auto versteckt oder haften beispielsweise Reste von Betäubungsmitteln daran, kann es für die Fahnder ein Indiz dafür sein, dass es aus nicht legalen Quellen stammt: Drogenhandel, Prostitution, Waffenhandel oder Wirtschaftskriminalität stehen dann im Raum.
Können Reisende nicht plausibel erklären, woher Gold und Geld stammen, könnte Geldwäsche dahinter stecken und es greifen die Regeln des Strafgesetzbuches zur sogenannten "Selbstständigen Einziehung" – geregelt im Paragraph 76a. Demnach hat die Polizei die Möglichkeit, Gelder einzuziehen, auch wenn dem Betroffenen bislang noch keine Straftat zur Last gelegt werden kann.
Von der Beschlagnahme zur Einziehung
Genau das ist auch die Voraussetzung dafür, dass der Staat die Funde leichter einziehen kann, sagt das Polizeipräsidium Niederbayern. Auch wenn der Betroffene aus dem Gewahrsam entlassen wird, weil ihm keine Straftat - also etwa Geldwäsche - nachgewiesen werden kann, bekommt er Geld oder Gold nicht zurück.
Die Polizei nimmt den Fund mit auf die Station. Dort wird er von Beamten der Kriminalpolizei untersucht: auf DNA-Spuren, Fingerabdrücke und Faserspuren. Die Ergebnisse werden mit der LKA-Datenbank abgeglichen. Geldbündel kommen in eine Zählmaschine, die registriert jede einzelne Seriennummer und erkennt auch gefälschte Scheine, so die Polizei.
Wie geht es weiter mit Gold und Geld?
In Bayern gibt es eine eigene Behörde, die das beschlagnahmte Vermögen weiterverwaltet: die Zentral- und Koordinierungsstelle Vermögensabschöpfung Bayern, kurz ZKV. Diese Koordinierungsstelle existiert seit 2018 bei der Generalstaatsanwaltschaft München und ist seit 2022 für Fälle in ganz Bayern verantwortlich. Sie übernimmt immer dann, wenn Gerichte, Staatsanwaltschaften oder Polizeidienststellen Vermögen "abschöpfen" wollen. Bevor es die ZKV gab, waren Staatsanwaltschaften vor Ort zuständig.
Ende der Ermittlungen: Geld fließt in Staatshaushalt
Nachdem die ZKV geprüft hat, ob der Staat das Geld endgültig einziehen darf, entscheidet letztendlich ein Gericht darüber wie es weitergeht. Oft fließt das Geld "zur weiteren Verwendung" direkt in den Staatshaushalt.
Handelt es sich bei dem eingezogenen Wert etwa um Edelmetall, so kann dieses versteigert werden. So war es bei einem Goldfund bei Passau vor rund zwei Jahren. Die fünfeinhalb Kilogramm Gold wurden nach Abschluss der Ermittlungen meistbietend versteigert. Der Erlös von über 200.000 Euro kam der Staatskasse zugute.
Im Video: Dubiose Geldfunde auf der A3 – die Suche nach den Hintermännern
Die Polizei entdeckt bei Kontrollen auf der niederbayerischen A3 häufig größere Mengen Bargeld. Herkunft: unklar. Der Verdacht: Geldwäsche.
Im Audio: Kontrolle im ICE – Fahnder finden Koffer voller Bargeld
Erneut spektakulärer Bargeldfund der Grenzpolizei Passau.
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