Ein Richter und zwei Richterinnen in schwarzen Roben, sowie mehrere Schöffinnen und Schöffen stehen im Gerichtssaal. Hinter ihnen hängt ein Kreuz. An der Seite sieht man einen der beiden Angeklagten, sein Gesicht ist unkenntlich gemacht.
Ein Richter und zwei Richterinnen in schwarzen Roben, sowie mehrere Schöffinnen und Schöffen stehen im Gerichtssaal. Hinter ihnen hängt ein Kreuz. An der Seite sieht man einen der beiden Angeklagten, sein Gesicht ist unkenntlich gemacht.
Bild
Das Landgericht München II hat die beiden Angeklagten im sogenannten "Eichstätter Finanzskandal" zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Bildrechte: BR / Katrin Nöbauer
Schlagwörter
Bildrechte: BR / Katrin Nöbauer
Audiobeitrag

Das Landgericht München II hat die beiden Angeklagten im sogenannten "Eichstätter Finanzskandal" zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Audiobeitrag
>

Bewährungsstrafen im Prozess um "Eichstätter Finanzskandal"

Bewährungsstrafen im Prozess um "Eichstätter Finanzskandal"

Wegen Bestechlichkeit und Bestechung hat das Gericht den Ex-Vize-Finanzdirektor des Bistums Eichstätt und einen Unternehmer zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die zentralen Vorwürfe, sie hätten dem Bistum wissentlich geschadet, erhärteten sich nicht.

Über dieses Thema berichtet: Abendschau - Der Süden am .

Es sei nicht so schlimm gewesen, wie es vorab im Raum gestanden hätte, sagte der Vorsitzende Richter bei der der Urteilsverkündung: Das Landgericht München II hat den früheren stellvertretenden Finanzdirektor des Bistums Eichstätt wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahren und vier Monaten verurteilt - ausgesetzt zur Bewährung. Sein Geschäftspartner erhielt für Bestechung und Untreue eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Beide Angeklagte hatten Verständigungsvorschläge des Gerichts angenommen und Teilgeständnisse abgelegt.

Der Vorsitzende Richter sah bei beiden Angeklagten kriminelle Energie: Sie hätten strukturelle Defizite des Bistums Eichstätt ausgenutzt und Provisionszahlungen angenommen, um bevorzugt in Projekte des Immobilienentwicklers zu investieren.

Staatsanwaltschaft stellt Untreue-Vorwürfe ein

Die Untreue-Vorwürfe zulasten des Bistums, die eigentlich zentral waren, erhärteten sich dagegen nicht. In der Anklageschrift war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass die beiden Männer hohe Kirchengeldsummen in "nicht oder nicht ausreichen gesicherte" Immobilienprojekte in den USA investiert und dem Bistum Eichstätt damit wissentlich geschadet hätten. Diese Vorwürfe zog die Staatsanwaltschaft allerdings zurück: Im Laufe der Hauptverhandlung sei keine Pflichtverletzung festgestellt worden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Zentrale Fragen bleiben ungeklärt

Wie genau die Renditen der Immobilienprojekte in den USA ausfielen, in die die beiden Angeklagten rund 60 Millionen US-Dollar des Bistums investiert hatten, konnte der Prozess nicht final klären. Geschäftspartner aus den USA waren zwar als Zeugen geladen, aber nicht erschienen. Dadurch gebe es zwangsläufig blinde Flecken, meinte der Vorsitzende Richter. Ein Wirtschaftswissenschaftler, der den gesamten Prozess als Gutachter begleitete, konnte keinen Untreueschaden zum Nachteil des Bistums sehen.

Der Prozess lief seit Januar: Das Gericht vernahm Zeugen, wertete zahlreiche Dokumente und Kommunikation der beiden Angeklagten aus. Der Vorsitzende Richter sprach von einem "anstrengenden Verfahren" – mit dem Ausgang dürfte niemand der Prozessbeteiligten wirklich zufrieden sein.

Verteidigung übte scharfe Kritik an Kirche und Staat

Die Verteidigung der beiden Angeklagten kritisierte in ihren Plädoyers sowohl die Ermittlungsbehörden als auch das Bistum Eichstätt scharf. Die lange Verfahrensdauer sei sehr belastend für die beiden Männer gewesen – insbesondere für den Unternehmer, der dadurch seinen Lebensmittelpunkt von den USA nach Deutschland verlegen und Insolvenz anmelden musste.

Der Vorsitzende Richter begründete die Dauer unter anderem durch die Komplexität, weil alles im Ausland geschehen war, und auch durch Personalwechsel bei der Staatsanwaltschaft. Deren Vertreter sagte in seinem Plädoyer bereits, dass man das Verfahren beschleunigen hätte können.

Mit Blick auf die Kirche meinten die Verteidigerinnen und Verteidiger, dass das Bistum mit einer einvernehmlichen Lösung sicher besser gefahren wäre als mit einem Rechtsstreit.

"Zu wenig Kontrolle" im Bistum Eichstätt

Das Bistum Eichstätt akzeptiere das Urteil im Strafprozess, sagte ein Sprecher dem BR. Zivilrechtlich wolle man die bereits erhobene Klage weiterverfolgen. 36 von 60 Millionen Dollar konnte sich das Bistum mittlerweile aus den USA zurückholen.

Das Gericht befragte auch Kirchenvertreter als Zeugen: Während sich der damalige Finanzdirektor des Bistums in seiner Zeugenaussage für seinen früheren Stellvertreter aussprach, erzählte der mittlerweile emeritierte Bischof Gregor Maria Hanke von zu viel Vertrauen und zu wenig Kontrollen – Kontrollmechanismen seien nicht ausreichend vorhanden gewesen. Auch ein externer Wirtschaftsprüfer, den das Bistum 2016 beauftragte, bezeichnete das Bistum als "Feuchtbiotop für Betrüger".

Darauf hat das Bistum mittlerweile reagiert und die Prozesse stärkeren Kontrollen unterworfen und Gremien mit Fachleuten besetzt.

Über die Hälfte des Geldes zurückgeholt

2016 entdeckten externe Wirtschaftsprüfer die Investitionen in US-Immobilienprojekte und werten sie als riskant. Das Bistum ging mit dem sogenannten "Eichstätter Finanzskandal" 2018 an die Öffentlichkeit und kam bundesweit in die Schlagzeilen. Der Fall sorgte für viele Kirchenaustritte. Vor allem kirchennahe Menschen waren entsetzt und tief erschüttert.

Die Verteidigerin des angeklagten Unternehmers sagte: Am Ende des Strafverfahrens gebe es nur Verlierer. Das Bistum habe erhebliche finanzielle Einbußen erlitten und die Existenzen mehrerer Menschen seien zerstört worden.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!