Ein verhüllter Blitzer, entdeckt am frühen Sonntagmorgen von einem Zeugen in der Höhenstraße in Hopfen am See: So stellt sich der Fall nach Angaben der Polizeiinspektion Füssen dar. Unbekannte hatten die Anlage demnach mit einem Bettbezug und Klebeband abgedeckt.
Betroffen waren nach Polizeiangaben alle Teile, die für Messung und Fotoauslösung notwendig sind. Die Beamten entfernten die Abdeckung, die Anlage ist inzwischen wieder einsatzbereit. Wer hinter der Aktion steckt, ist bislang unklar. Ebenso offen ist, wie lange die Anlage abgedeckt war.
Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen den Fall
Rechtlich ist der Vorfall heikler, als der ungewöhnliche Anblick zunächst vermuten lässt. Eine Sachbeschädigung nach Paragraf 303 Strafgesetzbuch kommt nach den vorliegenden Informationen nur dann in Betracht, wenn an der Anlage tatsächlich ein nicht nur unerheblicher Schaden entstanden ist – etwa durch Klebereste oder Beschädigungen an der Oberfläche.
Daneben steht ein weiterer Straftatbestand im Raum: das vorsätzliche Unbrauchbarmachen einer Anlage, die der öffentlichen Sicherheit dient. Die Polizei hat den Vorfall zur rechtlichen Prüfung an die Staatsanwaltschaft Kempten weitergeleitet.
Regelmäßig komme es laut einem Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West zu Ausfällen an stationären Blitzern. Meist seien dafür Sachbeschädigungen verantwortlich, etwa durch Graffiti.
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