Zu spät dran und ein bisschen zu schnell gefahren, kurz nicht aufgepasst und es blitzt. Die "Quittung" kommt dann in Form eines Bußgeldbescheides. Wer auf seinen Führerschein angewiesen ist, rüstet da vielleicht mit einer Blitzer-App oder einem anderen Radarwarngerät auf. Doch erlaubt sind diese Hilfsmittel nicht.
Jede Warnung vor Geschwindigkeitsmessungen mittels eines technischen Hilfsmittels ist verboten
Zwar sind Kauf und Besitz von Blitzerwarnern in Deutschland legal – die Gesetzeslage ist jedoch eindeutig: Jede Warnung vor Geschwindigkeitsmessungen mittels eines technischen Hilfsmittels ist verboten. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber auch nicht, welche Apps oder Geräte möglicherweise zum Einsatz kommen, um Radarfallen aufzuspüren. Dazu heißt es in der Straßenverkehrsordnung (§ 23 Abs. 1c StVO):
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.
Blitzer-Apps sind auch für den Beifahrer nicht erlaubt
Das schließt auch Radarwarner mit speziellen Sensoren, GPS- oder Bluetooth-Warngeräte und Blitzer-Apps auf dem Smartphone ein. Und letztere nicht nur für den Fahrer. Vom Oberlandesgericht Karlsruhe (externer Link) wurde ein Autofahrer zu einem Bußgeld verurteilt, dessen Beifahrerin für ihn gut sichtbar die Blitzer-App auf ihrem Smartphone offen hatte.
Vor Fahrtantritt oder während einer Pause kann man sich aber sehr wohl über drohende Radarkontrollen informieren. Übrigens können teils auch fest eingebaute Navigationsgeräte Blitzer als "Points of Interest" (POI) anzeigen. Auch das ist während der Fahrt nicht erlaubt und muss ausgeschaltet sein.
Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
Wer mit einem Radarwarngerät erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dafür ist ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg vorgesehen.
Gerade im Zusammenhang mit der Nutzung von Blitzer-Apps auf dem Smartphone ist es erwähnenswert, dass die Nutzung von Handys am Steuer grundsätzlich untersagt ist. Elektronische Geräte, die "der Kommunikation, Information oder Organisation" dienen, dürfen während der Fahrt "weder aufgenommen noch gehalten" werden, so der Gesetzgeber. Das Bußgeld dafür liegt bei 100 Euro und einem Punkt in Flensburg.
Ausland: Nutzung nicht einheitlich geregelt
Im europäischen Ausland gibt es für die Benutzung von Radarwarngeräten keine einheitliche Regelung. Aber die Radarwarner sind eigentlich in allen beliebten Reiseländern ebenfalls verboten – teilweise sind die Strafen sogar empfindlicher: Die Summen können in die Tausende gehen.
Nach Angaben des ADAC drohen zum Beispiel in Italien und Frankreich hohe Geldbußen und die Beschlagnahmung der Geräte. In Belgien stehen sogar Gefängnis und bei Wiederholungstätern die Verdopplung der Strafe im Raum. Auch in der Schweiz, wo Geschwindigkeitsübertretungen extrem teuer werden können, drohen bei der Benutzung von Radarwarngeräten schlimmstenfalls Haftstrafen.
Manche Länder gestatten jedoch die Nutzung der Points of Interest (POI) in Navigationsgeräten, die auch vor bekannten Blitzer-Standorten warnen. Das ist zum Beispiel in Österreich, Italien oder Kroatien der Fall.
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