Passanten und Polizisten am Münchner Hauptbahnhof
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Bundespolizei erlässt Waffenverbot für acht bayerische Bahnhöfe

Bundespolizei erlässt Waffenverbot für acht bayerische Bahnhöfe

Die Regelung greift ab Freitagfrüh: Die Bundespolizei hat per Allgemeinverfügung das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen an acht bayerischen Bahnhöfen verboten. Was bei Verstößen passiert und wie lange das Verbot gilt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Neben Waffen dürfen auch pyrotechnische Gegenstände, Messer aller Art und gefährliche Gegenstände wie beispielsweise Scheren nicht in Bahnhöfen oder auf Bahnsteigen mitgeführt werden.

"Mitführen" bedeutet: Die betreffenden Gegenstände dürfen im Bahnhof nicht benutzt werden – auch nicht zum Beispiel ein Taschenmesser zum Apfelschälen. Sie dürfen nicht offen und nicht in Jacken- oder Hosentaschen getragen werden, wo man sie schnell als Waffe einsetzen kann. Werden solche Gegenstände in einem verschlossenen Rucksack oder Koffer transportiert, greifen die verschärften Regeln nicht.

Die Verfügungen gelten bis einschließlich 4. Januar 2026.

Wo das neue Waffenverbot greift

Die Regelung gilt in München am Hauptbahnhof, am Bahnhof in Pasing und am Ostbahnhof sowie an den S-Bahnhaltepunkten Hauptbahnhof, Karlsplatz/Stachus und Marienplatz. Gleiche Verfügungen wurden erlassen für die Hauptbahnhöfe in Aschaffenburg, Augsburg, Nürnberg, Würzburg und Regensburg.

Die Regeln gelten dabei laut Bundespolizei nicht nur an den Bahnsteigen, sondern auch in allen Gebäuden, die zu den Bahnhöfen gehören, und den Verbindungstunneln zum Beispiel zu S-Bahn und U-Bahn.

Was droht bei Verstößen?

Polizisten können Fahrgästen und Passanten die Gegenstände zum einen natürlich abnehmen, um diese sicherzustellen. Damit die Betreffenden das Verbot künftig befolgen, kann zudem ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro angedroht werden. Polizisten können auch Platzverweise oder Bahnhofsverbote aussprechen. Abgesehen davon muss man bei Verstößen mit Ermittlungen wegen möglicher Straftaten und Ordnungswidrigkeiten rechnen.

Warum die Regelverschärfung - und warum jetzt?

Die Bundespolizei verweist auf regionale Begebenheiten bei der Auswahl der Bahnhöfe. An vier der jetzt betroffenen größeren Bahnhöfe waren die Beamten zuletzt mehrfach bei Schwerpunktaktionen gegen Gewaltkriminalität im Einsatz. Ziel sei, für mehr Sicherheit im Reiseverkehr vor Weihnachten und zum Jahreswechsel zu sorgen, teilte die Bundespolizei mit. Schon im vergangenen Jahr galt im entsprechenden Zeitraum ein solches Verbot an mehreren Bahnhöfen, nachdem die rechtliche Möglichkeit dazu geschaffen worden war, ebenso zur Fußball-EM 2024.

"Waffen bieten nur trügerische Sicherheit"

Waffen und gefährliche Gegenstände könnten bei Streitigkeiten die Risikobereitschaft erhöhen und zu mehr Gewalt führen, argumentiert die Polizei. Wer Waffen bei sich habe, versuche oft weniger, in Konflikten zu deeskalieren. Helfende und Polizei wüssten zudem bei einer Auseinandersetzung weniger schnell, wer angreift und wer sich verteidigt. "Waffen, auch solche, die zur Selbstverteidigung gedacht sind, bieten grundsätzlich nur trügerische Sicherheit", teilt die Bundespolizei mit.

Mit Informationen der dpa

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