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Millionen-Steuergeschenk für Landwirte – Rechnungshof warnt

Millionen-Steuergeschenk für Landwirte – Rechnungshof warnt

Die Bundesregierung will Landwirten offenbar Umsatzsteuer-Einnahmen in Millionenhöhe überlassen. Laut Bundesrechnungshof ist das rechtlich gar nicht möglich. Er warnt nun vor einer EU-Klage. Hintergrund ist eine Sonderregelung.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio Nachrichten am .

Will die Bundesregierung Landwirten Steuereinnahmen in Millionenhöhe überlassen? Das zumindest geht aus einem Bericht des Bundesrechnungshofs hervor. Konkret geht es um eine Ausnahmeregelung für kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe, die höchstens 600.000 Euro Umsatz pro Jahr erwirtschaften. Sie können bei der Umsatzsteuer pauschal rechnen.

Ausnahmeregelung bei Umsatzsteuer für kleinere Betriebe

Diese sogenannten "Pauschallandwirte" kassieren zwar Umsatzsteuer bei den Produkten, die sie verkaufen – müssen diese Steuer aber nicht an das Finanzamt weitergeben. Im Gegenzug können sie sich, anders als andere Unternehmen, die Umsatzsteuer, die sie selbst beim Einkauf zahlen, nicht vom Staat erstatten lassen. Diese Pauschalregelung soll für weniger Bürokratie sorgen.  

Ein Beispiel: Verkauft ein Landwirt ein landwirtschaftliches Produkt, beispielsweise ein Ferkel, darf er auf den Preis noch einmal 7,8 Prozent Umsatzsteuer darauflegen. Die muss er nicht an das Finanzamt abführen. Im Gegenzug kann er sich die Umsatzsteuer für das Futter für seine Tiere, das er extra eingekauft hat, nicht vom Staat erstatten lassen.

Damit die Rechnung aufgeht, kassieren die Landwirte, die die Regelung nutzen, nicht den regulären Steuersatz von 7 Prozent, sondern einen eigens für sie berechneten, der immer wieder angepasst wird. Er hängt davon ab, wie viel die Landwirte im Durchschnitt an Umsatzsteuer im Einkauf gezahlt haben und lag zuletzt bei 7,8 Prozent.  

Problem: Landwirte machen Plus bei Umsatzsteuer

Doch die sogenannten "Pauschallandwirte" haben zuletzt mehr eingenommen, als sie ausgegeben haben. Berechnungen aus dem Agrarministerium ergaben: Ab dem 01. Januar 2026 dürfte der Steuersatz nur noch 6,1 Prozent betragen. Das geht aus einem Bericht des Bundesrechnungshofs hervor.

Bundeslandwirtschaftsministerium und Bauernverband gegen Anpassung

Das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung möchte die 6,1 Prozent allerdings nicht umsetzen. Das Argument: Die Berechnungsgrundlage bilde nicht die Realität bei den sogenannten Pauschallandwirten ab, so das Ministerium und schlägt vor, es in Zukunft anders zu berechnen.

Ähnlich sieht es auch der Bayerische Bauernverband. Eine Pauschalierung dürfe weder zu einer Überkompensation führen, noch dazu, dass Landwirte dauerhaft systematisch schlechter gestellt werden. Dazu brauche es eine saubere, belastbare Datengrundlage, bevor über eine Änderung des Steuersatzes entschieden werde.

Bundesrechnungshof: EU-Kommission könnte Klage einreichen

Sollte die Bundesregierung den Pauschal-Steuersatz für Landwirte nicht auf 6,1 Prozent reduzieren, könnte die EU-Kommission Klage gegen Deutschland einreichen, warnt der Bundesrechnungshof. Ohne die Anpassung des Durchschnittssatzes bestehe das Risiko, dass die EU-Kommission sonst von einer Subvention der Pauschallandwirte ausgehe. Dies sei auch schon in der Vergangenheit geschehen, schreibt der Bundesrechnungshof in dem Bericht.

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