Im neu aufgerollten Mordprozess um den Tod der 13-jährigen Sabine B. aus Karlstadt-Wiesenfeld fordert die Staatsanwaltschaft sechseinhalb Jahre Jugendstrafe für den Angeklagten. Sie beantragte eine Verurteilung wegen Mordes. Außerdem solle das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellen.
Brutale Tat auf Reiterhof in Wiesenfeld vor mehr als 30 Jahren
Sabine B. wurde kurz vor Weihnachten 1993 auf dem Heuboden eines Pferdestalls in Karlstadt-Wiesenfeld im Landkreis Main-Spessart sexuell missbraucht und getötet. Das Mädchen erlitt ein massives Schädel-Hirn-Trauma, wurde erwürgt und anschließend in einer Güllegrube versteckt. Ihre Leiche wurde zwei Tage später gefunden.
Erneuter Prozess nach BGH-Entscheidung
Bereits Ende 2024 war der Mann vom Landgericht Würzburg zu sechseinhalb Jahren Jugendstrafe wegen Mordes verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil aber wegen Rechtsfehlern in der Beweiswürdigung für ungültig erklärt, nachdem die Verteidigung Beschwerde eingelegt hatte. Der Fall wurde an eine andere Kammer des Landgerichts Würzburg zurückverwiesen.
Nun muss dort erneut geklärt werden, ob die belastenden DNA-Spuren und die übrigen Indizien für eine Verurteilung wegen Mordes ausreichen – oder ob der Angeklagte ein zweites Mal vom Vorwurf freigesprochen wird.
Staatsanwaltschaft sieht Mord und besondere Schuld
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft im neuen Verfahren tötete der damals 17-jährige Angeklagte die Schülerin zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs. Die Anklage lautet auf Mord. Andere mögliche Taten sind verjährt. Der heute 49-jährige Deutsche soll für den gewaltsamen Tod des Mädchens nach Jugendstrafrecht verurteilt werden.
Familie des Opfers drängt auf Mordurteil
Auch die Vertreter der Familie des Opfers fordern eine Verurteilung wegen Mordes. Der Anwalt der Eltern beantragte zusätzlich eine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern mit Todesfolge und schloss sich im Übrigen dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft an. Der Vertreter der Schwester überließ die konkrete Strafhöhe dem Gericht, hält einen Mord aber ebenfalls für erwiesen.
Der Prozess wird nach Jugendstrafrecht unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Die Plädoyers der Verteidigung sind für den 19. Oktober angesetzt, ein Urteil könnte am 26. Oktober fallen.
DNA-Spuren belasten den Angeklagten
An einem früheren, für Medien teilweise geöffneten Verhandlungstag hatte der Ankläger DNA-Spuren des Angeklagten am Tatort und an der Kleidung des Mädchens als zentrale Beweise präsentiert.
Der 49-Jährige erklärt sich nach früheren Angaben seiner Verteidiger für unschuldig. Der Verdächtige hatte sich zum Prozessauftakt Mitte Mai nicht zu den Vorwürfen geäußert.
Mit Informationen von dpa
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