(Archivbild) Demonstration gegen das PAG im Jahr 2018
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(Archivbild) Das Bundesverfassungsgericht befasst sich ab Dienstag mit Bayerns Polizeiaufgabengesetz (PAG).
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(Archivbild) Das Bundesverfassungsgericht befasst sich ab Dienstag mit Bayerns Polizeiaufgabengesetz (PAG).

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Darf Bayerns Polizei zu viel? Gesetz vor dem Verfassungsgericht

Darf Bayerns Polizei zu viel? Gesetz vor dem Verfassungsgericht

Vor acht Jahren gingen Zehntausende gegen Bayerns Polizeiaufgabengesetz auf die Straße, ab Dienstag befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit den Vorschriften: Darf Bayerns Polizei zu schnell zu viel? Worum es in Karlsruhe geht: ein Überblick.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio am .

Zu den Protesten kamen Tausende, teilweise Zehntausende: Ministerpräsident Markus Söder (CSU) war erst wenige Wochen im Amt, als im Frühjahr 2018 der Unmut über das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) viele auf die Straßen trieb: "Freistaat statt Polizeistaat", "Grundrechte schützen" war auf Transparenten zu lesen. Im Mittelpunkt der Kritik: weitreichende Befugnisse für Polizisten bei "drohender Gefahr" sowie die Dauer des präventiven Polizeigewahrsams.

Söder, dem ein Landtagswahlkampf bevorstand, verteidigte das PAG als notwendig zum Schutz der Bevölkerung, kündigte aber die Überprüfung durch eine Expertenkommission an. Kritikern reichte das nicht. Es gab weitere Demonstrationen, bei Gerichten gingen Klagen ein. Jetzt, acht Jahre später, verhandelt das Bundesverfassungsgericht über zwei Beschwerden.

Was darf die Polizei in Bayern?

Das Polizeiaufgabengesetz sieht nicht nur bei "konkreter Gefahr" weitreichende Befugnisse für Polizistinnen und Polizisten vor, sondern es genügt "drohende Gefahr": wenn "in absehbarer Zeit Angriffe von erheblicher Intensität oder Auswirkung zu erwarten sind".

Möglich sind bei "drohender Gefahr" Kontakt- und Aufenthaltsverbote, Überwachung des Aufenthalts, Sicherstellung von Post, Telefonüberwachung, verdeckter Zugriff auf Computer und Smartphone. Bei einigen Maßnahmen ist eine richterliche Anordnung Voraussetzung. Um Ordnungswidrigkeiten "von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit" oder Straftaten zu verhindern, ist ein Präventivgewahrsam von bis zu zwei Monaten möglich.

Wer hat in Karlsruhe geklagt?

Zum einen handelt es sich um einen sogenannten Normenkontrollantrag der damaligen Bundestagsfraktionen von Grünen, Linkspartei und FDP – von mehr als 200 Abgeordneten. Zum anderen liegt in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und des Bündnisses NoPAG (rund 80 Organisationen aus Zivilgesellschaft und Politik).

Was bemängeln Kritiker?

Problematisch ist aus Sicht von Kritikern vor allem der Begriff der "drohenden Gefahr", die sich laut GFF praktisch immer irgendwie begründen lässt. Damit seien polizeiliche Maßnahmen an keine gerichtlich nachprüfbaren Voraussetzungen mehr geknüpft. Der Grünen-Innenexperte im Landtag, Florian Siekmann, der als Beobachter in Karlsruhe dabei ist, betont: "Polizeigesetze müssen klar verständlich sein, und genau das ist die schwammig formulierte drohende Gefahr nicht. Sie lässt zu viel Raum für Spekulation." Es gehe um Grundrechte und Freiheit.

Unverhältnismäßig ist aus Sicht von Kritikern auch die Möglichkeit, eine Person bis zu zwei Monate präventiv in Gewahrsam zu nehmen. Für Schlagzeilen sorgte Ende 2022 die 30-tägige Präventivhaft für Klimaaktivisten, die sich auf Straßen festgeklebt hatten. Bei Autobahnblockaden im Rahmen der Bauernproteste habe es keinen Gewahrsam gegeben, sagt Siekmann. "Die Präventivhaft muss auf schwerwiegende Fälle beschränkt bleiben und darf auch nicht von politischer Sympathie abhängen."

Darüber hinaus geht es in Karlsruhe um die Möglichkeit für die Polizei, "Explosivmittel" wie Handgranaten einzusetzen.

Was sagt die Staatsregierung?

Das Innenministerium begründet die Notwendigkeit, schon bei "drohender Gefahr" einzuschreiten, mit einem anderen Beispiel: Eine psychisch auffällige Person späht in einer Großstadt Kindergärten und Spielplätze aus. Beobachter sehen, dass die Person ein Messer bei sich führt. Es fehlen zwar genauere Erkenntnisse, um eine konkrete Gefahr anzunehmen. Trotzdem könne die Polizei aktiv werden, um mögliche Straftaten zu verhindern.

Innenminister Joachim Herrmann (CSU), der als Vertreter des Freistaats an der Verhandlung teilnimmt, sagt: "Die Bevölkerung erwartet zu Recht vom Staat, dass dieser sie effektiv schützt." Genau dafür brauche es ein praxistaugliches Polizeirecht. Die Staatsregierung habe 2018 auf Sorgen aus der Bevölkerung reagiert und eine Kommission eingesetzt. "Deren Änderungsvorschlägen wurde anschließend vollumfänglich Rechnung getragen und die Norm nachgeschärft." Er sei überzeugt, dass das PAG mit dem Grundgesetz vereinbar sei.

Welche Urteile gab es schon?

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschied 2023, dass ein präventiver Freiheitsentzug zulässig und mit Bayerns Verfassung vereinbar sei. Auch die Höchstdauer von zwei Monaten beanstandeten die Richter nicht. Zwar handle es sich um einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff. Der Gewahrsam sei aber nur als "letztes Mittel" zugelassen, wenn zur Gefahrenabwehr keine weniger belastende Maßnahme ausreiche.

Im vergangenen Jahr folgte eine Entscheidung zur "drohenden Gefahr": Laut Verfassungsgerichtshof entspricht die Klausel "nur in einer bestimmten Auslegung" der bayerischen Verfassung. Wolle die Polizei aktiv werden, weil "in absehbarer Zeit Angriffe von erheblicher Intensität oder Auswirkung zu erwarten sind" (Artikel 11a des PAG), müsse es sich um "terroristische oder vergleichbare Angriffe auf bedeutende Rechtsgüter" handeln. Schwerste Grundrechtseingriffe dürften allenfalls für eine Übergangszeit bei neuartigen Gefährdungslagen auf die Klausel gestützt werden. Auch kämen nur Maßnahmen in Frage, "die nicht tief in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen".

Wie geht es weiter?

Für die mündliche Verhandlung in Karlsruhe sind zwei Tage angesetzt: Dienstag und Mittwoch. Eine Entscheidung wird erst in Wochen oder Monaten erwartet.

Im Video: Verfassungsgericht prüft PAG

Richter beim Bundesverfassungsgericht
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Im Video: Verfassungsgericht prüft PAG

Audio: Das Polizeiaufgabengesetz vor dem Verfassungsgericht

Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesverfassungsgericht, aufgenommen vor dem Gericht.
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Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesverfassungsgericht, aufgenommen vor dem Gericht.

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