Schon wieder hat die Wasserschutzpolizei Passau bei der Kontrolle eines Fahrgastschiffes einen Verstoß gegen die Abwasserbestimmungen festgestellt. Bei der Kontrolle am Sonntag wurde laut Polizei insbesondere die bordeigene Kläranlage untersucht.
Stinkendes, trübes Abwasser
Schon bei der Probenentnahme sei den Beamten ein intensiver Geruch und eine deutliche Trübung des Abwassers aufgefallen. Eine vor Ort durchgeführte Schnellanalyse habe den Verdacht der Polizei bestätigt. Die gesetzlich erlaubten Grenzwerte im Abwasser seien deutlich überschritten worden. Um weitere Einleitungen in die Donau zu verhindern, wurde das Auslassventil behördlich verplombt, so die Polizei.
Schiff konnte unter Auflagen weiterfahren
Das Schiff konnte anschließend seine Fahrt unter Einhaltung mehrerer Auflagen fortsetzen. Das betroffene Unternehmen ist nun verpflichtet, die ordnungsgemäße Funktion der Kläranlage nachzuweisen. Bis dahin muss das anfallende Abwasser an kommunalen Kläranlagen entsorgt werden, hieß es.
In einer ordnungsgemäß funktionierenden Bordkläranlage werden die Abwässer aus Toiletten, Duschen, Küche und Wäscherei so weit gereinigt, dass das Wasser anschließend in den Fluss abgelassen werden darf.
Strafrechtliche Ermittlungen gegen Reederei
Gegen das Schifffahrtsunternehmen wird wegen unerlaubten Umgangs von Abfällen strafrechtlich ermittelt. Auffällig ist laut Polizei, dass die Reederei in diesem Jahr bereits viermal wegen stark belasteten Abwassers beanstandet wurde. Wo die Kreuzfahrtreederei genau ihren Sitz hat, teilte die Polizei nicht mit. Es handelt sich demnach jedoch um ein deutsches Unternehmen.
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