Symbolbild: Feuerwehr im Einsatz
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Ein Knöllchen für die Feuerwehr – Ist das in Bayern möglich?

Ein Knöllchen für die Feuerwehr – Ist das in Bayern möglich?

In Sachsen wurde ein Feuerwehrmann bei einem Blaulicht-Einsatz geblitzt. Gegen das Knöllchen musste er sich vor Gericht wehren. Der Fall wirft Fragen auf: Was gilt für Einsatzkräfte in Bayern, wenn sie in eine Geschwindigkeitskontrolle geraten?

Über dieses Thema berichtet: Bayern 2 Die Welt am Abend am .

Wenn die Berufsfeuerwehr in München ausrückt, ist meist viel Verkehr, denn die Hauptwache liegt in der Innenstadt. Dank Martinshorn und Blaulicht geht es trotzdem zügig voran, manchmal sogar sehr zügig: "Wenn höchste Eile geboten ist, kann man natürlich die Geschwindigkeit überschreiten", sagt Peter Lossinger, Brandoberinspektor von der Münchner Berufsfeuerwehr. Dann komme es auch durchaus einmal vor, dass ein Feuerwehrauto geblitzt werde.

So ist es auch einem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr in Sachsen ergangen: Er musste sich kürzlich vor Gericht gegen ein Bußgeld wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung bei einer Einsatzfahrt wehren. Mehr als 360 Euro hätte er zahlen müssen, weil er mit Blaulicht und 69 Kilometern pro Stunde durch eine 30er-Zone fuhr.

Knöllchen nur für die anderen?

Lossinger und seine Feuerwehrkollegen müssen das laut eigenen Aussagen nicht befürchten. Sie haben eine ausführliche Schulung erhalten und wissen genau, wann sie sich bei einer Einsatzfahrt über Verkehrsregeln hinwegsetzen dürfen.

"Wir als Einsatzkräfte haben eine hoheitliche Aufgabe und in diesem Rahmen die Möglichkeit, auf Wege- und Sonderrechte zurückzugreifen", sagt er. Das beutet, wenn Eile geboten ist, dürfen sie beispielsweise über rote Ampeln fahren oder eben auch die Geschwindigkeit überschreiten. Das erlaubt eine gesetzliche Grundlage in der Straßenverkehrsordnung (externer Link). Dennoch gilt: Eine Sorgfaltspflicht bleibt bestehen, es darf niemand gefährdet werden.

Feuerwehr und KVR kooperieren bei Bußgeld-Kontrollen

Dieses Gesetz kennt auch das Münchner Kreisverwaltungsreferat. Hier werden alle erfassten Geschwindigkeitsüberschreitungen bearbeitet und die Strafzettel verschickt. Erkennen die Sachbearbeiter ein Einsatzfahrzeug auf dem Blitzerfoto, fragten sie bei der Feuerwehr nach, erklärt Beate Winterer, Pressesprecherin des Kreisverwaltungsreferates München: "Dann wird eben bei der Institution, also Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, angefragt. Und dann bekommt man in der Regel eine Einsatznummer zurück, worüber die Institution nachweist, dass das betreffende Fahrzeug zu dieser Zeit auf einer Einsatzfahrt war." Wenn dies eindeutig nachgewiesen wurde, wird das Verfahren von der Bußgeldstelle eingestellt.

Sonderrechte sind keine Lizenz zum Rasen

Dass ein Kollege einmal trotzdem ein Bußgeld erhalten hätte, davon weiß Brandoberinspektor Peter Lossinger nichts. Das bedeute aber für ihn und seine Kollegen nicht, dass sie ungehemmt aufs Gaspedal treten: "Lieber mal ein bisschen langsamer, statt ein bisschen schneller unterwegs sein und einfach immer ein Auge für den Verkehr haben. Wir dürfen zwar gewisse Regeln ausnutzen, gewisse Spielräume ausnutzen, aber nichtsdestotrotz muss man natürlich aufpassen. Das ist ganz klar", ordnet er ein.

Da ist das Verantwortungsgefühl jedes Fahrers gefragt: Schnell fahren, um schnell zu helfen – aber auch nicht zu schnell. Denn die Feuerwehr will Leben retten und nicht andere in Gefahr bringen.

Dieser Artikel ist erstmals am 12.06.2026 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

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