Die Wasserschutzpolizei kontrolliert auch immer wieder große Flusskreuzfahrtschiffe auf der Donau (Symbolbild)
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Die Wasserschutzpolizei kontrolliert auch immer wieder große Flusskreuzfahrtschiffe auf der Donau (Symbolbild)
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Erneut gravierende Mängel bei Flusskreuzfahrtschiff festgestellt

Erneut gravierende Mängel bei Flusskreuzfahrtschiff festgestellt

Schon wieder hat die Wasserschutzpolizei Passau bei der Kontrolle eines Flusskreuzfahrtschiffes einen Umweltverstoß entdeckt. Proben bestätigten, dass die erlaubten Grenzwerte im Abwasser um das Dreifache überschritten waren.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Erneut hat die Wasserschutzpolizei in Passau bei der Kontrolle eines Flusskreuzfahrtschiffes einen Verstoß gegen die Abwasserbestimmungen aufgedeckt. Die Beamten können mit Schnelltests feststellen, ob Kreuzfahrtschiffe zu dreckiges Wasser in die Donau ablassen. Dieses Jahr gab es schon mehrere Fälle so großer Grenzwertüberschreitungen, dass die Schiffe verplombt werden mussten. Bei der Kontrolle am Sonntag wurde laut Polizei insbesondere die bordeigene Kläranlage untersucht.

Grenzwerte um das Dreifache überschritten

Auffällig seien bei der Probenentnahme ein intensiver, säuerlicher Geruch und eine deutliche Trübung des Abwassers gewesen, so die Beamten. Vor Ort wurde eine Schnellanalyse durchgeführt. Sie zeigte, dass die gesetzlich erlaubten Grenzwerte im Abwasser um das Dreifache überschritten worden seien. Deswegen wurde das Auslassventil behördlich verplombt, so die Polizei. Damit soll verhindert werden, dass weiteres Abwasser in die Donau gelassen wird.

Polizei: Achter Fall gravierender Mängel in diesem Jahr

Das Schiff konnte demnach anschließend seine Fahrt unter Einhaltung mehrerer Auflagen fortsetzen. Das betroffene Unternehmen muss nun die ordnungsgemäße Funktion der Kläranlage nachweisen, bis dahin muss das anfallende Abwasser an kommunalen Kläranlagen entsorgt werden, hieß es.

In einer ordnungsgemäß funktionierenden Bordkläranlage wird das Abwasser aus Toiletten, Duschen, Küche und Wäscherei so weit gereinigt, dass es anschließend in den Fluss abgelassen werden darf.

Nach Angaben der Wasserschutzpolizei ist es der achte Fall in diesem Jahr, in dem die bordeigene Kläranlage wegen gravierender Mängel verplombt werden musste.

Das "BR24 vor Ort"-Team war bei einer Schicht der Wasserschutzpolizei mit dabei – zu sehen in folgendem Video (veröffentlicht am 10.07.2024):

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