Wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in acht Fällen und dreifacher vorsätzlicher Körperverletzung ist eine Erzieherin zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Die Richter am Amtsgericht München sahen es als erwiesen an, dass die 58-Jährige mehrere zwei- bis dreijährige Kinder in einer privaten Kita in München schubste, schlug, ihnen die Arme verdrehte und sie – auch rassistisch – beschimpfte. Sie verweigerte Kindern zudem das Essen und wechselte volle Windeln oder eingenässte Kleidung bewusst nicht. Das Urteil ist rechtskräftig.
Kollegin wandte sich an neue Chefin
Ans Licht gekommen waren die Taten durch eine engagierte Kollegin. Diese informierte den Ermittlungen zufolge wiederholt die Kita-Leiterin, doch diese unternahm nichts. Deshalb wurde auch diese Erzieherin zunächst angeklagt, wegen Beihilfe durch Unterlassen. Inzwischen wurde dieses Verfahren jedoch gegen Auflagen vorübergehend eingestellt. Als die Leitung wechselte, informierte die Zeugin gemeinsam mit anderen Beschäftigten auch die neue Chefin – die 58-Jährige wurde dann umgehend freigestellt.
Angeklagte kam mit Bewährungsstrafe davon
Der Vorsitzende Richter sagte, die aus Bulgarien stammende 58-Jährige habe im Prozess gerade noch das Ruder herumgerissen, sonst währe ihre Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden. Dazu beigetragen habe ein vollumfängliches Geständnis, das ihre Anwältin zu Beginn des zweiten Prozesstages vorgelesen habe.
Vor allem habe das Gericht aber beeindruckt, dass die Frau zweimal im Prozess das Wort ergriffen und sich sichtbar emotional und unter Tränen bei Eltern von betroffenen Kindern, die als Zeugen geladen waren, entschuldigte. Zudem habe die Erzieherin mit zwei Familien einen Täter-Opfer-Ausgleich geschlossen. Die Höhe der Summe, die die Frau zahlt, ist unbekannt. Nach Angaben des Richters ist diese jedoch nicht unerheblich.
Erzieherin erhält Berufsverbot und muss Auflage zahlen
Wichtig für das Strafmaß sei auch, dass die Frau keine nachhaltigen physischen Schäden bei den Kindern angerichtet habe. Ob es langfristige psychische Schäden gebe, sei schwer zu beurteilen, so das Gericht. Der 58-Jährigen wurde ein dreijähriges Berufsverbot auferlegt. Zudem muss sie 5.000 Euro an den Kinderschutz München zahlen.
Der Vorsitzende Richter sagte außerdem, es bleibe ein Rätsel, warum die Erzieherin nach jahrzehntelanger Berufserfahrung und anfänglich großem Lob über ihre Arbeit in der Kita plötzlich eine Wesensänderung erfahren habe – warum sie Kindern plötzlich Schaden zugefügt habe und vor allem auch deren Eltern eine möglicherweise lebenslange Hypothek auferlegt habe, weil diese sich Vorwürfe machten, nicht bemerkt zu haben, was in der Kita vor sich ging.
Mit Informationen von dpa
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