Das Rathaus von Reichling.
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Ex-Bürgermeister wegen Abhörens seiner Sekretärin verurteilt

Ex-Bürgermeister wegen Abhörens seiner Sekretärin verurteilt

Ein Lokalpolitiker der CSU überwachte ein Jahr lang seine Sekretärin mit einer Kamera. Er glaubte, sie würde mit der Opposition zusammenarbeiten. Nun wurde der Ex-Bürgermeister zu einer vierstelligen Geldstrafe verurteilt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Der ehemalige Bürgermeister von Reichling, Johannes Hintersberger (CSU, Amtszeit 2020 bis 2026), wurde am Dienstag vom Amtsgericht Landsberg zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt. Schon vor der Verhandlung war die Schuldfrage geklärt.

Sekretärin mit Kamera überwacht

Johannes Hintersberger hatte zwar gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt – doch nur gegen die sogenannten "Rechtsmittel", also die Höhe der Strafe. Damit steht fest: Der 36-jährige Ex-Bürgermeister von Reichling hatte über ein Jahr lang seine Sekretärin mithilfe einer Kamera überwacht. Diese hatte er unter dem Schreibtisch im Vorzimmer installiert und mit seinem Handy verbunden. Er konnte so jederzeit mithören und fertigte auch 16 Video- und Audioaufnahmen an. Nach einem Jahr flog die Spitzelaktion im Oktober 2025 auf, die Polizei durchsuchte das Rathaus und die Wohnung des Bürgermeisters. Der Richter betonte, dass der Angeklagte nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen ihn insbesondere durch anonyme Kommentare in sozialen Medien einiges ertragen musste.

Bürgermeister vermutete Opposition im Vorzimmer

In der Verhandlung verlas der Verteidiger eine Erklärung von Hintersberger. Darin entschuldigte er sich für seine Taten – erklärte sie aber auch unter anderem damit, dass er in seinem Vorzimmer den Treffpunkt der politischen Opposition vermutete. Seine Sekretärin habe im Wahlkampf 2020 seinen Konkurrenten unterstützt.

Der Ex-Bürgermeister hatte wegen der Tat einen Strafbefehl erhalten. Dagegen hatte sein Rechtsanwalt Einspruch eingelegt, diesen später aber nur auf die Rechtsfolgen, also die Strafhöhe, beschränkt. Damit wurde die Tat als solche eingeräumt und der Schuldspruch wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes wurde rechtskräftig. In der öffentlichen Verhandlung ging es daher nur noch um die Höhe der Geldstrafe.

CSU-Politiker damit nicht vorbestraft

Der ehemalige Lokalpolitiker – der 2026 nicht mehr zur Wahl angetreten war – wurde am Ende zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt: Mit 90 Tagessätzen zu je 80 Euro blieb das Gericht knapp unter der Grenze, nach der man als vorbestraft gilt. Zugutegehalten wurde ihm besonders, dass er sich in der Verhandlung auf ein Schmerzensgeld für die Sekretärin in Höhe von 10.000 Euro geeinigt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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