Seit 1987 ist der altgediente Jurist für die bayerische Justiz tätig – nun musste er sich fast drei Jahre lang selbst vor Gericht verantworten: Das Landgericht München I hat ein Urteil des Amtsgerichts München vom Juni 2024 bestätigt, das den früheren Präsidenten des Landgerichts Traunstein wegen sexueller Belästigung schuldig spricht. Es verhängte aber eine mildere Strafe. Statt sechs Monaten Freiheitsentzug auf Bewährung muss der Verurteilte nun eine Geldstrafe von insgesamt 19.200 Euro zahlen, in 120 Tagessätzen von jeweils 160 Euro.
Mitarbeiterin gegen ihren Willen auf den Mund geküsst
Der Grund: Im September 2021 hatte der damalige Präsident des Landgerichts Traunstein seine Mitarbeiterin – nicht zum ersten Mal – nach Feierabend in sein Büro auf ein Glas Wein eingeladen. Dort umarmte er sie schließlich überraschend, hielt sie fest und drückte ihr einen Kuss auf Wange und Mund – gegen ihren Willen. Die Vorsitzende Richterin sprach von einer "absoluten Grenzüberschreitung" und betonte das Machtgefälle. Die Betroffene habe dies selbst so ausgedrückt: "Ich, die kleine Vorzimmerdame, er, der Präsident: da konnte ich nicht nein sagen."
Die Kammer wertete den Kuss als sexuelle Belästigung. Das Gesetz sieht dafür bis zu zwei Jahre Gefängnis vor. Dem Angeklagten wurde allerdings zugutegehalten, dass er nicht vorbestraft ist und das Verfahren jetzt schon so lange andauert. Zu seinen Lasten wertete die Kammer, dass er der Geschädigten vorgesetzt war und dass diese durch den Übergriff erheblich beeinträchtigt war. Sie war nach dem ungewollten Kuss arbeitsunfähig und machte eine stationäre Therapie. "Es gibt keinen Anspruch auf ein resilientes Opfer", fasste die Vorsitzende Richterin die Situation zusammen.
Ex-Präsident schon seit 2024 im Ruhestand
Um den Eindruck zu vermeiden, dass in der Sache nicht objektiv ermittelt werde, wurde das Ermittlungsverfahren gleich zu Beginn der Staatsanwaltschaft München I zugewiesen – obwohl diese für den Tatort Traunstein eigentlich nicht zuständig ist. Die Staatsanwaltschaft München beantragte dann 2023 einen Strafbefehl gegen den damaligen Gerichtspräsidenten – eine Art schriftliches Urteil, das ohne mündliche Verhandlung erfolgt.
Da der Verurteilte den Strafbefehl nicht akzeptierte und die Vorwürfe bestritt, wurde dann aber doch noch öffentlich verhandelt. Im Dezember 2023 wurde er vom Dienst suspendiert, Ende Januar 2024 ging er auf eigenen Wunsch vorzeitig in den Ruhestand.
Auch das jetzige Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Verteidigung und Staatsanwaltschaft können binnen einer Woche Revision einlegen.
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