Nach dem tödlichen mutmaßlichen Gasunfall bei einer privaten Feier am Samstag in einer Münchner Kleingartenanlage ermittelt die Polizei weiter. Die überlebenden Teilnehmer der Feier würden befragt, um weitere Details zu klären, sagte ein Polizeisprecher. Die Toten sollen nun obduziert werden. Bisher gehen die Ermittler von einer Kohlenmonoxidvergiftung aus – und damit von einem Unglück, nicht von einer Straftat.
Ein 41 Jahre alter Mann war noch am Samstag im Krankenhaus gestorben, ein 50-Jähriger erlag seinen Verletzungen tags darauf ebenfalls in einer Klinik. Vier Personen wurden verletzt, drei von ihnen ambulant im Krankenhaus behandelt. Sie konnten aber inzwischen wieder entlassen werden. Der vierte wurde noch vor Ort vom Rettungsdienst versorgt. Ein fünfter blieb unverletzt.
Ermittler vermuten technischen Defekt bei Generator im Keller
Nach ersten Erkenntnissen der Polizei soll ein Generator im Keller einer Hütte des Schrebergartens im Norden Münchens Auslöser des Unglücks gewesen sein. Das Gerät habe Kohlenmonoxid ausgestoßen. Auch der Generator soll untersucht werden.
Die beiden später Verstorbenen hielten sich laut Polizei während der Feier offenbar längere Zeit im Keller auf. Als dies den anderen aufgefallen sei, seien sie in den Keller gegangen und hätten dort die beiden Männer auf dem Boden liegend gefunden, sagte die Sprecherin. Den 50-Jährigen brachten die Teilnehmer der Feier noch selbst ins Freie, der 41-Jährige wurde demnach von Kräften der Feuerwehr aus dem Keller geholt.
Hütte hatte womöglich Bestandsschutz
💬 Mehrere BR24-Nutzer fragten, wieso die Hütte einen Keller habe. Zudem kommentierte etwa der Nutzer "Lajobay" bezugnehmend auf den Keller: "Meines Wissens gibt es das gar nicht, das verstößt auch gegen das Bundeskleingartengesetz." Das Team von "Dein Argument" hat das am 12. August ergänzt.
Laut BR24-Anfrage beim Landesverband Bayerischer Kleingärtner e.V. ist eine Unterkellerung von Gartenlauben im Freistaat eigentlich nicht gestattet. Geregelt ist das auch – wie der User richtig meint – im sogenannten Bundeskleingartengesetz im Paragraf 3. Demnach "ist nur eine Laube in einfacher Ausführung, mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche, einschließlich überdachtem Freisitz zulässig. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein."
Der Vorstand der betroffenen Schrebergartenanlage wollte keine Stellungnahme abgeben und verweist auf den Bahn-Landwirtschaft Bezirk München e.V. Der wiederum weist darauf hin, dass nach der aktuellen Gesetzeslage Gartenlauben, die vor dem 1. April 1983 legal gebaut wurden, Bestandsschutz genießen. Das bedeutet, wenn diese seit damals einen unveränderten Keller haben, dürfen sie den auch haben. 1983 trat das Bundeskleingartengesetz in Kraft. 💬
Kohlenmonoxid: geruchlos, tödlich
Kohlenmonoxid ist tückisch, weil es geruchlos ist. Wer hohe Kohlenmonoxid-Konzentrationen einatmet, kann binnen weniger Minuten sterben. Das Blut transportiert weniger Sauerstoff, Betroffene werden bewusstlos und ersticken schließlich, der Tod kommt weitgehend unbemerkt. Das Gas entsteht bei unvollständiger Verbrennung etwa von Holz, Kohle oder Benzin.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels war von drei Verletzten die Rede. Diese Angabe beruhte auf Informationen der dpa. Inzwischen wurde aber gegenüber dem BR bestätigt, dass es sich um vier Verletzte handelte. Drei von ihnen wurden ambulant im Krankenhaus behandelt, eine vierte Person konnte noch vor Ort versorgt werden. Wir haben die entsprechende Stelle angepasst.
Im Video: Gasunfall in Kleingartenanlage (Stand: 9.8.25)
Einen Tag nach dem Gasunfall in einer Münchner Kleingartenanlage ist ein zweiter Mann gestorben. Das teilte die Polizei mit.
Dieser Artikel ist erstmals am 11.8.2025 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel aktualisiert und erneut publiziert.
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!