Es bleibt dabei: Die AfD darf weiterhin vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) wies einen Antrag der AfD auf Berufung zurück und bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts München aus dem Jahr 2024. Damals waren die Richter nach der Auswertung von mehreren tausend Seiten Material zum Schluss gekommen, "dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD bestehen".
"Maß der zulässigen Kritik überstiegen"
Der BayVGH teilte mit, das Verwaltungsgericht habe "in nicht zu beanstandender Weise gleichermaßen be- und entlastende Argumente einbezogen". Einschlägige Äußerungen aus der AfD seien ausdrücklich auch unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit gewürdigt worden.
Laut den obersten bayerischen Verwaltungsrichtern ist die Einschätzung nicht zu beanstanden, dass bestimmte Äußerungen, die der AfD zuzurechnen sind, "das Maß der zulässigen Kritik am verfassungsrechtlichen System überstiegen". Aufgezählt werden Aussagen zur "Remigration", zur "Diffamierung" von Menschen mit Migrationshintergrund oder muslimischen Glaubens, zu "Umsturzphantasien" oder zu einer "fortgesetzten Agitation" gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.
Zudem sind dem BayVGH zufolge die von der AfD aufgeworfenen Fragen zu den rechtlichen Voraussetzungen einer Beobachtung bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts geklärt.
Erneute juristische Niederlage
Der bayerische Verfassungsschutz hatte 2022 angekündigt, die Partei auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten und die Ergebnisse öffentlich zu machen. Die Verfassungsschützer wollen herausfinden, welche Rolle Extremisten in der Partei spielen und in welche Richtung die Partei insgesamt steuert. Dagegen wehrte sich die AfD mit ihrer Klage gegen den Freistaat Bayern.
Zunächst verlor die Partei in der Eilsache in zwei Instanzen. Mitte 2024 wies das Verwaltungsgericht München die Klage auch im Hauptsacheverfahren als unbegründet zurück. Der Verfassungsschutz hatte dem Gericht tausende Belege und Aktenseiten vorgelegt, darunter Posts aus den sozialen Medien, Äußerungen von AfD-Politikern auf Veranstaltungen sowie in Chatgruppen. Die Richter kamen bei der Auswertung zu dem Ergebnis, "dass eine Beobachtung verhältnismäßig ist". Bei den jeweiligen Äußerungen von AfD-Vertretern handle es sich nicht nur um einzelne verbale Entgleisungen.
Die AfD beantragte gegen das Urteil Berufung, die vom BayVGH jetzt abgelehnt wurde. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Minister Herrmann: Von der AfD geht weiter Gefahr aus
Laut Innenminister Joachim Herrmann (CSU) stärkt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs den Kampf für Demokratie und Rechtsstaat. Denn es gebe allen Anlass, die AfD weiter zu beobachten: "Von dieser Partei geht nach wie vor eine Gefahr für die Demokratie aus." Öffentlich bemühe sich die AfD Bayern aktuell zwar um ein eher gemäßigtes Auftreten. "Eine ernsthafte Distanzierung gegenüber den extremistischen Kräften innerhalb der Gesamtpartei findet jedoch nicht statt."
AfD-Fraktionschef: Entscheidung "bedenklich"
Die AfD nahm die Entscheidung laut ihrem bayerischen Fraktionschef Ulrich Singer "mit Erstaunen" zur Kenntnis. Es sei bedenklich, wenn eine Oppositionskraft "so angegriffen" werde. Wenn es einzelne fragwürdige Äußerungen gebe, spreche das noch lange nicht für das Gesamtbild der Partei. Die AfD wolle eine "rechtsstaatlich zulässige Rückführung von denjenigen, die sich illegal in unserem Land befinden".
AfD-Landeschef Stephan Protschka bekräftigte die grundsätzliche Kritik an der Beobachtung seiner Partei durch den Verfassungsschutz. Die AfD werde sich weiterhin "mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen aus unserer Sicht politisch motivierte Eingriffe zur Wehr setzen".
Grüne und SPD: AfD-Verbot prüfen
Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze betonte: "Wer unsere Demokratie angreift, Menschen gegeneinander ausspielt und demokratische Grundwerte infrage stellt, muss damit rechnen, dass der Rechtsstaat genau hinschaut." Die AfD habe sich in den vergangenen Jahren in Bayern kontinuierlich radikalisiert. Ein AfD-Verbotsverfahren müsse jetzt ernsthaft geprüft werden.
Ähnlich äußerte sich die SPD-Abgeordnete Anna Rasehorn. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs sei ein "Weckruf für den Bestand unserer Demokratie". Jetzt müsse ein Prüfverfahren eingeleitet werden: "Die wehrhafte Demokratie hat die Pflicht, ihre Instrumente zu nutzen."
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