Handschlag auf dem Feld - zwischen Landesbund für Vogel- und Naturschutz und Bauernverband
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Gewässerrandstreifen: Naturschutz und Bauern auf einer Seite

Gewässerrandstreifen: Naturschutz und Bauern auf einer Seite

Vor sieben Jahren ist aus dem Volksbegehren "Rettet die Bienen" das Bayerische Naturschutzgesetz geworden. Derzeit wird es erneuert. Was aus dem Entwurf nicht herauszulesen ist: Es gab dabei eine seltene Annäherung zwischen Naturschützern und Bauern.

Über dieses Thema berichtet: BR24 TV am .

Es passiert zum ersten Mal überhaupt: Die Staatsregierung erneuert gerade das Bayerische Naturschutzgesetz. Das war 2019 infolge des "Volksbegehren Artenvielfalt" entstanden – zwei Millionen Wahlberechtigte hatten damals unterschrieben für mehr Naturschutz in Bayern.

Das neue Gesetz befindet sich auf der Zielgeraden: Bereits Anfang 2027 soll es in Kraft treten. Gerade geht es um den Feinschliff, viele Inhalte sind bereits bekannt. Vor allem "effizienter" und "praxisgerechter" soll das neue Gesetz werden, heißt es von Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler).

Verbände nehmen Stellung zum neuen Naturschutzgesetz

Dazu hatten Verbände in den vergangenen Wochen die Möglichkeit, Stellung zu nehmen – und da ist etwas passiert, was eigentlich selten ist. Der Naturschutzverband LBV und der Bayerische Bauernverband BBV haben ein gemeinsames Papier vorgelegt, das BR24 vorliegt. Darin enthalten: konkrete Vorschläge, wie Regeln zu sogenannten Gewässerrandstreifen vereinfacht werden können.

Das sind Grünflächen zwischen einem landwirtschaftlich bebauten Feld und einem Gewässer. Sie dürfen nicht bewirtschaftet werden, mit dem Ziel, das Wasser vor Einträgen aus der Landwirtschaft zu schützen, wie beispielsweise Düngemitteln.

Gewässerrandstreifen als Beispiel für überbordende Bürokratie

Doch Gewässerrandstreifen ist nicht gleich Gewässerrandstreifen: Je nachdem, welche Art von Gewässer an ein Feld grenzt, greifen andere Vorschriften. Mal sind es fünf Meter Randstreifen, mal zehn; mal gemessen von der Wassermittellinie, mal von der Böschungsoberkante. Und die Hangneigung spielt auch noch eine Rolle. Ein Regelungs-Dschungel, findet der Bauernverband.

Peter Köninger, Landwirt und Bezirkspräsident Mittelfranken beim Bayerischen Bauernverband, sagt: "Das ist ja die Schwierigkeit bei diesem Thema. Wir haben 90, 100 Regelungen, die hier greifen. Wir haben das Wasserhaushaltsgesetz, das Naturschutzgesetz, die Düngeverordnung, und Vorgaben der Agrarförderung einzuhalten und deshalb sind diese Vorschriften sehr unübersichtlich."

Gewässerrandstreifen: "One size fits all"

Das findet auch der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV). Gemeinsam mit dem Bauernverband hat er vorgeschlagen, die Vorschriften deutlich zu vereinfachen: One size fits all, also generell nur noch fünf Meter breite Randstreifen, dafür aber überall, auch bei künstlich angelegten Gewässern. Gemessen ab der Böschungsoberkante.

Franziska Wenger vom LBV spricht von einer "Win-Win-Situation": Für Landwirte würde es einfacher und auch der Naturschutz profitiere, weil auch dort Randstreifen dazukämen, wo vorher keine waren.

Dämpfer: Politik hat Papier bislang nicht berücksichtigt

Doch bisher taucht die gemeinsame Forderung im Entwurf für das neue Naturschutzgesetz nicht auf. Vom Umweltministerium heißt es dazu lediglich: Die im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens eingehenden Stellungnahmen würden "geprüft und bewertet".

Bauernverband zurückhaltend bei weiterer Zusammenarbeit mit Naturschutz

"Wir sind enttäuscht darüber", sagt Franziska Wenger vom LBV. Die Novelle des Naturschutzgesetzes sei eine einzigartige Chance, beim Naturschutz voranzukommen. Dennoch wolle man im "regen Austausch" mit dem Bauernverband bleiben. Landwirt und Bauernverbands-Funktionär Peter Köninger reagiert allerdings etwas zurückhaltender, wenn er sagt: "Drei Tropfen sind noch kein Landregen." Bei anderen Themen seien beide Verbände nach wie vor "sehr weit auseinander".

Noch hat das Umweltministerium nicht entschieden, ob die gemeinsame Forderung doch aufgenommen wird. In den kommenden Wochen wird dem Kabinett der finale Entwurf vorgelegt. Dann soll der Landtag darüber abstimmen.

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