Die vier Männer aus Ostdeutschland verfolgen teils konzentriert, teils gelangweilt den seit Januar andauernden Prozess. Bislang haben sie geschwiegen. Keiner der vier hat sich geäußert. Das könnte sich jetzt ändern: Denn der Richter am Landgericht Ingolstadt hat eine Art Deal, eine Verständigung, angeboten. Die Frist dafür lief an Donnerstag eigentlich aus.
Beratungen dauern an
Doch nach stundenlanger Beratung lehnte bislang einer der Angeklagten, nämlich der mutmaßliche Drahtzieher der Bande, ein Geständnis ab. Die Verteidiger der drei weiteren Angeklagten erbaten sich noch Bedenkzeit. Die wurde ihnen nun bis Dienstag gewährt. Da wird der Prozess fortgesetzt.
Nach dem Rechtsgespräch am Donnerstagvormittag beläuft sich der mögliche Strafrahmen zwischen knapp drei Jahren und knapp acht Jahren. Maximal könnten den Angeklagten sonst bis zu 15 Jahre Haft drohen. Bereits seit Januar stehen die vier Männer aus Ostdeutschland vor Gericht.
Schwerer Bandendiebstahl: Bislang Schweigen auf der Anklagebank
Sie müssen sich wegen schweren Bandendiebstahls verantworten – in 30 Fällen. Auch nach über 20 Verhandlungstagen hat bislang keiner der Männer Angaben gemacht zu einem der 30 ihnen vorgeworfenen Einbrüche. Kein Wort vor allem zum Diebstahl des berühmten Keltengoldes aus dem Kelten Römer Museum Manching im November 2022 und zum Verbleib des größtenteils nach wie vor verschollenen Schatzes. Die Angeklagten sitzen seit Juli 2023 in Untersuchungshaft.
Strafrabatt gegen Geständnis
Das anhaltende Schweigen wollte das Gericht mit seinem Angebot einer Verständigung brechen. In der vergangenen Woche hatte der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl mit den vier Angeklagten "den Stand der bisherigen Beweisaufnahme" besprochen und ihnen erläutert, dass er ausreichend Beweise sieht für ihr Zusammenwirken als Bande. Kliegl stellte den Angeklagten einen gewissen Strafrabatt in Aussicht – jeweils gegen ein Geständnis.
Extra "Zuckerl", wenn der Keltenschatz gefunden wird
Ein extra "Zuckerl" sollte es geben für die Hilfe beim Wiederauffinden des verschwundenen Keltenschatzes. Das Angebot war individualisiert: Je nach ihrer Tatbeteiligung sollten sie – bei einem Geständnis - eine Gesamtstrafe zwischen dreieinhalb und neun Jahren erhalten. Für die einfachen Bandenmitglieder die niedrigeren Gesamtstrafen. Für Robert K., den mutmaßlichen Kopf des Teams, stellte das Gericht eine Gesamtstrafe von neun Jahren in Aussicht.
Beim mutmaßlichen Bandenmitglied Maximilian S. hatten die Fahnder einen kleinen Teil des Keltenschatzes sichergestellt. Er hatte bei seiner Festnahme einige Goldklumpen in der Hosentasche; deren Legierung spricht dafür, dass hierfür einige der keltischen Originalmünzen eingeschmolzen worden waren. Die dafür notwendigen Gerätschaften hatten die Fahnder beim mutmaßlichen Bandenchef Robert K. entdeckt. Bislang ist ungeklärt, wo sich der Rest des Schatzes befindet und in welchem Zustand er ist.
Wie geht es weiter?
Sollte heute eine Verständigung zustande kommen, dürfte sich das Verfahren deutlich verkürzen. Ansonsten läuft der Prozess weiter. Termine sind bis Mitte Oktober angesetzt.
Zum Audio: Seit Januar läuft der Goldschatz-Prozess vor dem Landgericht Ingolstadt
Seit Januar läuft der Goldschatz-Prozess vor dem Landgericht Ingolstadt.
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