Auf der Anzeige einer Schenkung liegt ein Kugelschreiber, darumherum Geldscheine.
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In Bayern wurden im vergangenen Jahr 2,37 Milliarden Euro Schenkungsteuer erlassen - dreimal so viel wie 2024.
Bildrechte: picture alliance / ZB | Sascha Steinach
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In Bayern wurden im vergangenen Jahr 2,37 Milliarden Euro Schenkungsteuer erlassen - dreimal so viel wie 2024.

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Große Vermögen: Erlassene Schenkungsteuer auf Höchststand

Große Vermögen: Erlassene Schenkungsteuer auf Höchststand

Bei der Schenkung von Vermögen mit einem Wert von mehr als 26 Millionen Euro kann die Steuer wegen "Bedürftigkeit" teilweise oder ganz wegfallen. In Bayern wurden im vergangenen Jahr 2,37 Milliarden Euro erlassen - dreimal so viel wie 2024.

Über dieses Thema berichtet: BR24 TV am .

Er habe seinen "Augen nicht getraut", als er die Zahlen des bayerischen Finanzministeriums gelesen habe, sagt SPD-Politiker Florian von Brunn dem BR. Bayern habe im vergangenen Jahr "Superreichen fast 2,4 Milliarden Euro an Schenkungsteuer erlassen", ärgert sich der Landtagsabgeordnete. "Ich finde das unglaublich ungerecht, denn normale Menschen müssen ihre Steuer bis auf den letzten Cent bezahlen." Von Brunn fordert von der CSU, ihren Widerstand gegen eine Reform der Verschonungsregeln aufzugeben.

Das Finanzministerium betont: Die bayerischen Finanzämter hätten hier "kein Ermessen". Auf den Steuererlass bestehe unter bestimmten Voraussetzungen bundesweit ein Rechtsanspruch.

Beschenkte müssen "Bedürftigkeit" nachweisen

Seit knapp zehn Jahren steht im deutschen Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung (Paragraf 28a): Wird ein Vermögen von mehr als 26 Millionen Euro verschenkt oder vererbt, kann die Steuer teilweise oder ganz wegfallen. Voraussetzung: Der Erbe oder Beschenkte muss seine "Bedürftigkeit" nachweisen – dass er die Steuer zu diesem Zeitpunkt nicht aus verfügbarem Vermögen bezahlen kann.

Die Gesetzesänderung wurde 2016 mit Stimmen von CDU, CSU und SPD beschlossen, weil das Bundesverfassungsgericht die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen als zu weitgehend bewertet hatte. Grüne und Linke warnten damals, große Vermögen würden auch durch das neue Gesetz besonders geschont. Schwarz-Rot argumentierte: Es gelte, Arbeitsplätze zu erhalten.

2,37 Milliarden Euro erlassen

In Bayern war die Summe der nach § 28a erlassenen Erbschaft- und Schenkungsteuer im vergangenen Jahr so hoch wie nie seit Einführung der Verschonungsbedarfsprüfung. Das geht aus der Antwort des Finanzministeriums auf eine SPD-Anfrage hervor, die dem BR vorliegt: Erlassen wurden 2,37 Milliarden Euro. Das ist fast dreimal so viel wie 2024 und doppelt so viel wie 2023.

Bundeszahlen für 2025 fehlen noch, in den Jahren 2021 bis 2024 aber entfielen gut 40 Prozent der erlassenen Gesamtsumme auf den Freistaat. Laut einer Auswertung der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung profitieren von diesen Vergünstigungen "fast ausschließlich Menschen in Westdeutschland, während privatnützige Stiftungen die Erbschaftsteuer fast vollständig umgehen".

SPD: System bei Schenkungssteuer

Für 2025 hat das Finanzministerium erstmals Zahlen für Erbschaft- und die Schenkungsteuer getrennt ausgewiesen. Demnach wurde keine Erbschaftsteuer erlassen, sondern ausschließlich Schenkungsteuer: 3,24 Milliarden Euro veranschlagt, 2,37 Milliarden erlassen. Der Medianwert der erlassenen Steuer betrug 34,6 Millionen Euro.

Dass Erlasse nur bei Schenkungen angefallen sind und bei Erbschaften gar nicht, zeigt nach Einschätzung des SPD-Politikers von Brunn das System dahinter: "Superreiche übertragen ihr Vermögen rechtzeitig und rechnen sich gezielt arm, um sich die Steuer erlassen zu lassen." Bei einem unvorhergesehenen Erbfall funktioniere das nicht. Es brauche endlich eine Reform.

Ministerium: Sicherung von Arbeitsplätzen

Das bayerische Finanzministerium bekräftigt seine Position, die es dem BR schon im Dezember mitgeteilt hatte: "Durch die Steuerentlastung für das Unternehmensvermögen soll verhindert werden, dass die Unternehmensnachfolge gefährdet wird." Nicht die Entlastung von "Superreichen" sei das Ziel, sondern "die Sicherung von Arbeitsplätzen und der Erhalt der familiengeführten Unternehmenslandschaft in Deutschland".

Aktuell prüfe das Bundesverfassungsgericht, ob die Besteuerung des Privatvermögens vor dem Hintergrund der Steuerentlastung für Unternehmensvermögen verfassungsgemäß ist. Die Entscheidung bleibe abzuwarten.

Debatte über Verschonungsregeln

Der Sachverständigenrat Wirtschaft forderte in seinem Jahresgutachten 2025/2026 eine gleichmäßigere Besteuerung aller Vermögensarten: Ausgerechnet sehr hohe Erbschaften und Schenkungen würden häufig vergleichsweise gering besteuert. Die Verschonungsregelungen sollten erheblich eingeschränkt und stattdessen großzügige Stundungsmöglichkeiten eingeführt werden.

Dagegen warnt die Stiftung Familienunternehmen: Ohne Verschonungsbedarfsprüfung "wären schon längst gerade die großen Familienunternehmen gefährdet, die für Deutschland im internationalen Wettbewerb wichtig sind". Eine Stundung wäre der Stiftung zufolge keine Lösung: "Der Erbe wäre gezwungen, dem Unternehmen die notwendigen Gelder tatsächlich zu entziehen."

Hamburg pocht auf Änderung

Während Staatsregierung und CSU die Erbschaftsteuer insgesamt senken möchten, fordert Hamburg eine Änderung der Verschonungsregeln. "Die ungleiche Verteilung von Vermögen in Deutschland wird durch das geltende Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht nicht wirksam reduziert, sondern teilweise sogar verstärkt", sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) im März. Wenn schon der Sachverständigenrat eine Reform anmahne, "sollten sich auch diejenigen bewegen, die auf Bundesebene und in Bayern auf der Bremse stehen".

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