Der Eingang der Oide Wiesn auf dem Münchner Oktoberfest.
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Archivbild: Der Eingang der Oide Wiesn auf dem Münchner Oktoberfest. (Symbolbild)
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Oide Wiesn: Vergabe des Volkssängerzelts bestätigt

Oide Wiesn: Vergabe des Volkssängerzelts bestätigt

Wiesn-Gastronom Alexander Egger ist mit seinem Eilantrag gegen die Volkssängerzelt-Vergabe auf der Oidn Wiesn gescheitert. Laut Verwaltungsgericht war das Auswahlverfahren rechtmäßig. Unterdessen führt Egger noch einen zweiten Rechtsstreit.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Der Münchner Gastronom Alexander Egger scheitert bei dem Versuch, auf gerichtlichem Weg doch noch das Volkssängerzelt auf der Oidn Wiesn zu bekommen. Das Verwaltungsgericht München wies seinen Eilantrag ab, mit dem er sich gegen die Ablehnung seiner Bewerbung gewendet hatte. 

Das Volkssängerzelt auf der Oidn Wiesn darf damit an das Wirte-Trio gehen, das von der Stadt den Zuschlag bekommen hat. Die Vergabe sei nicht offensichtlich zu beanstanden, teilte das Verwaltungsgericht München am Freitagnachmittag mit.

Wiesnchef: Diskriminierungsfreies Bewertungssystem

Das Gericht habe damit erneut bestätigt, dass die Stadt ihr Vergabeverfahren korrekt und rechtmäßig angewendet habe, kommentierte der Wiesnchef und Wirtschaftsreferent Christian Scharpf die Entscheidung. "Die Zulassung zum Oktoberfest erfolgt auf Grundlage eines transparenten und diskriminierungsfreien Bewertungssystems", unterstrich er. "Damit besteht für alle Beteiligten ein hohes Maß an Verlässlichkeit und Rechtssicherheit." Die Wirte für die Oide Wiesn werden in einem Auswahlsystem nach 13 Kriterien bewertet.

Stadt entscheidet sich gegen Egger: Neue Wirte für die "Schützenlisl"

Egger ist der Meinung, dass die Bewerbung der Konkurrenten zu hoch und seine eigene zu niedrig bewertet wurde – konkret in den Kriterien: Volksfesterfahrung, Durchführung, Ausstattung, technischer Standard, Ortsansässigkeit, Eigentum und Ökologie. Damit ist er nun aber gescheitert.

Das Volkssängerzelt "Schützenlisl" übernehmen nach einem Beschluss des Stadtrats Michael Bietsch, Florian Fendt und Manfred Kneifel. Bietsch betreibt seit 2019 die historische Kegelbahn neben der "Schützenlisl". Seine Kollegen sind Geschäftsführer der "Münchner Suppenküche".

Egger: Einwände wurden nicht endgültig geklärt

Der Gerichtsbeschluss ist noch nicht rechtskräftig. Egger kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Man werde die Entscheidung eingehend prüfen und dann über die nächsten Schritte entscheiden, heißt es in einer Mitteilung der WE Festzelt GmbH, deren Geschäftsführer Egger ist. Darin wird auch die Ansicht vertreten, dass mit der Entscheidung im Eilverfahren noch keine abschließende Klärung "der aufgeworfenen und aus unserer Sicht nach wie vor berechtigten Einwände" verbunden sei.

Gastronom kämpft auch für europaweite Ausschreibung

Egger erhielt von der Stadt bereits erneut den Zuschlag für sein kleines Zelt "Münchner Stubn" auf dem Oktoberfest. Um ein größeres Zelt hat er sich bislang erfolglos beworben. In einem weiteren Rechtsstreit an einem anderen Gericht kämpft er für eine europaweite Ausschreibung von Zelt-Standplätzen beim Oktoberfest. Egger beantragte eine entsprechende Prüfung für das Anzapfzelt Schottenhamel und das Paulaner-Festzelt. Eine Entscheidung steht noch aus – wann sie fällt, ist vollkommen offen.

Zudem wollte er per Eilantrag beim Bayerischen Obersten Landesgericht erreichen, dass diese beiden Zelte bis zur Hauptsache-Entscheidung nicht aufgebaut werden dürfen. Am Donnerstag hat das Bayerische Oberste Landesgericht aber bekannt gegeben, dass – zumindest schon einmal in diesem Jahr – trotzdem alle Zelte wie geplant aufgebaut werden können.

Mit Informationen von dpa

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