Archivbild: Grünen-Fraktionschefin Schulze gratuliert Ministerpräsident Söder im Jahr 2023 zur Wahl
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Archivbild: Grünen-Fraktionschefin Schulze gratuliert Ministerpräsident Söder im Jahr 2023 zur Wahl
Bildrechte: picture alliance/dpa | Peter Kneffel
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Grüne: Mindestalter für Ministerpräsidenten abschaffen

Grüne: Mindestalter für Ministerpräsidenten abschaffen

Eine "Altersdiskriminierung" jüngerer Menschen beklagt Bayerns Grünen-Fraktionschefin Schulze: Die Grünen wollen daher das Mindestalter von 40 Jahren für das Ministerpräsidentenamt kippen. Die Hürden dafür sind hoch – und ohne die CSU geht nichts.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Seit wenigen Tagen ist Katharina Schulze alt genug: Mit jetzt 40 Jahren dürfte die Grünen-Politikerin auch bayerische Ministerpräsidentin werden – sofern es im Landtag mal eine Mehrheit dafür geben sollte. Während beispielsweise für das Amt des Bundeskanzlers im Grundgesetz kein Mindestalter genannt wird, heißt es in der Verfassung des Freistaats über den Ministerpräsidenten: "Wählbar ist jeder wahlberechtigte Bayer, der das 40. Lebensjahr vollendet hat."

Grüne gegen "Altersdiskriminierung in alle Richtungen"

Die Grünen im Bayerischen Landtag kritisieren diese Grenze schon seit Jahren, machten sich mehrfach dafür stark, sie abzuschaffen. Der Fraktionsvorsitzenden Schulze, die schon mit 33 Jahren als Spitzenkandidatin bei einer Landtagswahl angetreten war, wurde immer wieder vorgeworfen, dies aus Eigeninteresse zu fordern. "Ich lehne Altersdiskriminierung in alle Richtungen ab", sagt Schulze dazu. "Das habe ich schon, bevor ich 40 war, gemacht und mache es natürlich auch jetzt, wo ich schon 40 bin." Die Grünen-Fraktion werde daher erneut einen Gesetzentwurf zur Abschaffung dieses Mindestalters einbringen.

Hohe Hürden für Verfassungsänderung

Schulze argumentiert, gute Politik sei keine Frage des Alters. Entscheidend sei vielmehr, "ob du Interesse an den Menschen hast, ob du gerne Verantwortung übernimmst und vor allem, ob du Ideen hast für die Bürgerinnen und Bürger in dem Bundesland". Bei ihren früheren Vorstößen erinnerten die Grünen immer wieder auch an europäische Staats- oder Regierungschefs, die bei Amtsantritt jünger als 40 waren: Emmanuel Macron (Frankreich), Sebastian Kurz (Österreich) oder Sanna Marin (Finnland).

Da das Mindestalter in der Verfassung des Freistaats verankert ist, sind die Hürden für eine Abschaffung allerdings hoch. Der Gesetzentwurf der Grünen bräuchte zunächst zwei Drittel der Stimmen aller Landtagsabgeordneten. Anschließend müsste auch noch in einem Volksentscheid eine Mehrheit zustimmen.

Ohne die CSU geht nichts

Die Altersobergrenze von 67 Jahren für Bürgermeister und Landräte hat die Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern vor zwei Jahren zwar gekippt, das Mindestalter für den Ministerpräsidenten aber wollte Schwarz-Orange bisher nicht antasten. Doch speziell ohne die CSU geht in dieser Frage nichts: Schließlich stellen die Christsozialen gut 40 Prozent der Abgeordneten im Landtag, für eine Zwei-Drittel-Mehrheit wären somit auch CSU-Stimmen nötig.

Die CSU-Rechtsexpertin im Landtag, Petra Guttenberger, winkt ab. Ihre Fraktion sehe derzeit "keinen überzeugenden sachlichen Grund, um an der bestehenden Altersgrenze in der Bayerischen Verfassung zu rütteln", sagt sie dem BR. Für eine Verfassungsänderung brauche es nicht nur eine klare sachliche Notwendigkeit, sondern auch eine äußerst sorgfältige Prüfung.

Dass die Altersgrenze von 40 Jahren nicht willkürlich festgelegt worden sei, zeige der Vergleich mit anderen hohen Staatsämtern, betont Guttenberger. "Für das Amt des Bundespräsidenten, für Richter am Bundesverfassungsgericht oder Mitglieder des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gilt ebenfalls eine Altersgrenze von 40 Jahren." Für solch verantwortungsvolle Positionen sei ein "gewisses Maß an Lebens- und beruflicher Erfahrung" notwendig.

Freie Wähler: Persönliche Reife unerlässlich

Ähnlich reagieren die Freien Wähler. "Die Altersgrenze für ein so verantwortungsvolles Spitzenamt sollte nicht leichtfertig infrage gestellt werden", sagt FW-Fraktionschef Florian Streibl. Schließlich trage der Ministerpräsident die Gesamtverantwortung für die Staatsregierung und gebe die politischen Leitlinien vor: "Für diese Aufgabe sind umfassende Lebenserfahrung und persönliche Reife unerlässlich."

Auch Streibl verweist auf das Mindestalter beim Bundespräsidenten und bei Verfassungsrichtern. "Vor diesem Hintergrund bleibt es aus unserer Sicht folgerichtig, an der bestehenden Regelung festzuhalten."

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