Der 15 Jahre alte Jugendliche, der im vergangenen Herbst an der Mittelschule in Friedberg zwei Mitschüler mit einem Hammer attackierte, ist heute vor dem Augsburger Landgericht zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt worden – wegen gefährlicher Körperverletzung.
Mordvorwurf wurde fallengelassen
Das Gericht bliebt in seinem Urteil unter der Forderung der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft. Diese hatte sechs Jahre gefordert, wegen versuchten Mordes. Die Vorsitzende Richterin Martina Neuhierl geht davon aus, dass der 15-Jährige aus eigenem Entschluss von weiteren Schlägen abgesehen hat, daher das deutlich mildere Urteil. "Er hätte ohne Probleme weiter zuschlagen können", habe es aber nicht getan, so Gerichtssprecher Michael Rauh.
Gericht: Rassismus war kein Motiv
Auch hinsichtlich der Motivlage setzte das Gericht einen anderen Akzent als die Generalstaatsanwaltschaft: Der 15-Jährige sei laut Gericht im Internet in extremistisches Gedankengut abgeglitten. Ein rein rassistisches Motiv, dass er nämlich Muslime töten wolle, sei aber nicht zu erkennen. Vielmehr habe er sich für eine frühere Beleidigung rächen wollen.
Gerichtssprecher Michael Rauh schildert die Gemengelage: "Der Angeklagte wollte ein Zeichen gegen Mobbing setzen. Er wollte insgesamt mit der Tat im Internet Berühmtheit erlangen. Das war ein Stück seiner Motivlage." Ziel sei es jetzt, so Rauh weiter, dass der Jugendliche in der Haft an sich arbeite und diesen "Schuss vor den Bug" nutze, um sein Problem aufzuarbeiten und aus dem extremistischen Gedankengut herauszukommen. Nach Informationen des BR hatte der Schüler bei der Tat einen Militäranzug sowie eine Art Wehrmachtshelm getragen.
Mit Hammer, Messer und Softair-Pistole bewaffnet
Der Jugendliche war im vergangenen Herbst auf dem Pausenhof seiner früheren Schule aufgetaucht – bewaffnet mit einem Hammer, einem Messer und einer Softair-Pistole. Dort attackierte er zwei ehemalige Mitschüler und verletzte sie erheblich. Einer der attackierten Jungen flüchtete zunächst, rannte dann aber zurück und stellte sich dem Täter entgegen, um seinen verletzten Freund aus der Gefahrenzone zu holen.
Opfer kann Urteil akzeptieren
Die Anwältin des Jugendlichen sagte dem BR, der Angeklagte wirke auf sie noch sehr kindlich und unreif. Sie hoffe, dass er in der Haft eine neue Struktur für sein weiteres Leben aufbauen könne. Ihr Mandant würde das Urteil akzeptieren, auch wenn er immer noch unter Angstzuständen und Flashbacks leide. "Ich denke aber, dass er das schaffen wird. Er hat tolle Eltern, gute Freunde, macht Sport. Auch das heutige Urteil trägt zu Verarbeitung bei."
Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Der Prozess gegen den 15-Jährigen hat aufgrund des jugendlichen Alters des Angeklagten komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Der Schüler sitzt seit seiner Festnahme kurz nach der Tat im Oktober 2025 in U-Haft.
Auf die Frage der Verteidigung, warum das Verfahren bis zum heutigen Urteil so lange gedauert habe, erklärte die Kammer, dass man sich besonders viel Zeit genommen habe, um wirklich alle Details anzuschauen. "Schule soll ein sicherer Ort sein und deshalb war es der Kammer ein Anliegen, die Tat in jeder Facette aufzuklären und hier die Hintergründe vollständig auszuleuchten", so Gerichtssprecher Rauh.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Anklage oder Verteidigung haben die Möglichkeit, Revision zu beantragen.
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