Symbolbild: Kind umklammert seinen Teddybären
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Vier Kinder hat das Jugendamt des Landkreises Main-Tauber aus einer Jugendhilfeeinrichtung herausgenommen. Die Gründe sind noch unklar.
Bildrechte: Julia Müller / BR
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Vier Kinder hat das Jugendamt des Landkreises Main-Tauber aus einer Jugendhilfeeinrichtung herausgenommen. Die Gründe sind noch unklar.

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Herausnahme von Kindern: Einrichtung beantragt Akteneinsicht

Herausnahme von Kindern: Einrichtung beantragt Akteneinsicht

Zwei Wochen sind seit der Herausnahme von vier Kindern aus einer Jugendhilfeeinrichtung in der Nähe von Röttingen vergangen. Der Grund: weiter unklar. Jetzt haben die Einrichtung und der Träger Akteneinsicht beantragt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Genau zwei Wochen nach der Herausnahme von vier Kindern aus einer Jugendhilfeeinrichtung in Baden-Württemberg haben die Einrichtung und die Evangelische Jugendhilfe in Würzburg als Träger über einen Anwalt Akteneinsicht beim Jugendamt des zuständigen Main-Tauber-Kreises beantragt. Die Jugendhilfeeinrichtung befindet sich direkt hinter der bayerischen Landesgrenze, nahe des bayerischen Ortes Röttingen im Landkreis Würzburg.

Gründe für Maßnahme noch unklar

Man kenne noch immer nicht den Grund für die Maßnahme, teilte der Leiter der Evangelischen Jugendhilfe Würzburg, Gunter Adams, auf BR-Anfrage mit. Für ihn sei die Herausnahme noch immer nicht schlüssig. Man berate, welche weiteren Schritte unternommen werden könnten, so Adams.

Aus einer E-Mail des Jugendamts vermutet er, dass der Betreuungseinrichtung Freiheitsentzug vorgeworfen werde. Wenn das so sei, dann käme es für ihn auf die genaueren Umstände an. "Wenn ich beispielsweise einen Jungen, der sich mit einem anderen Kind prügelt, auf sein Zimmer schicke, dann ist das für mich eine pädagogische Maßnahme zur Gefahrenabwehr und keine freiheitsentziehende Maßnahme", so Adams. Wie es den vier Kindern gehe, wisse man aktuell nicht.

Viele Fragezeichen bei der Einrichtung

Der Pädagoge bestätigt, dass es vor der Herausnahme am 7. April 2026 bereits eine unangekündigte Kontrolle des Jugendamts in der Einrichtung gegeben habe, nämlich im März. Solche Kontrollen seien aber durchaus üblich und normal. Er wisse nicht, ob sie in einem Zusammenhang mit der Entnahme stehe. In einer Mail wenige Tage vor der Entnahme habe das Amt die Maßnahme ohne Angaben von Gründen angekündigt. Rechtlich sei das grundsätzlich einwandfrei, weil das Amt als Vormund der minderjährigen Kinder jederzeit entscheiden könne, wo sie untergebracht werden.

Amt macht keine Angaben

Das Landesjugendamt möchte weiterhin wegen des laufenden Verfahrens keine Angaben machen. Das Amt bestätigt, dass es die Betriebserlaubnis der Einrichtung derzeit überprüfe. Wie lange diese Prüfung dauere, sei von unterschiedlichen Faktoren und dem Einzelfall abhängig. Weder der Staatsanwaltschaft Würzburg noch der Staatsanwaltschaft in Ellwangen in Baden-Württemberg sind Ermittlungen gegen die Einrichtung im Main-Tauber-Kreis bekannt.

In einer Wohngruppe betreut die Jugendhilfe Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 14 Jahren seit 2021. Derzeit sind nach der Entnahme von vier Kindern nur noch zwei Kinder untergebracht. Die Betreuung soll aber eigentlich auf bald 30 Kinder und Jugendliche ausgebaut werden.

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