Der Angeklagte mit seinen Anwälten im Gerichtssaal
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In Menschengruppe gerast: Acht Jahre Haft für Angeklagten

In Menschengruppe gerast: Acht Jahre Haft für Angeklagten

Weil er im Juni seine Frau, seine Tochter und weitere Menschen absichtlich mit seinem Auto angefahren hat, ist ein Mann zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Passau sprach ihn unter anderem wegen versuchten Mordes schuldig.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Im Prozess gegen einen Mann, der in Passau im Juni 2025 absichtlich in eine Menschengruppe gefahren ist, ist am Mittwoch das Urteil gefallen.

Das Landgericht Passau verurteilte den 49-jährigen Mann zu acht Jahren Freiheitsstrafe. Er wurde unter anderem wegen versuchten Mordes und versuchten Totschlags in jeweils einem Fall sowie wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen schuldig gesprochen.

Gericht: Bewusst auf Menschengruppe zugesteuert

Im Juni 2025 war der seit rund 25 Jahren in Deutschland lebende Iraker mit seinem Auto in der Grünaustraße auf seine Ex-Partnerin, deren Freundin und die gemeinsame Tochter zugefahren. Nach Überzeugung des Gerichts ist der Sachverhalt durch Zeugen und einen Verkehrssachverständigen nun "ohne Zweifel" geklärt: Demnach steuerte der Angeklagte den Wagen bewusst auf die Gruppe zu. Das Fahrzeug war technisch im einwandfreien Zustand. Zudem waren keine Bremsbewegungen erkennbar.

Die Einlassung des 49-Jährigen, er habe die Kontrolle verloren und wisse von der Fahrt nichts mehr, bewertete die Kammer als unglaubwürdig. Belastend wirkte zudem, dass der Mann nach der Kollision ausgestiegen sein und seine am Boden liegende Ex-Partnerin geschlagen und getreten haben soll. "Das passt alles nicht zu einem Unfallgeschehen", so der vorsitzende Richter.

Schwierige rechtliche Einordnung

Besonders schwierig war für das Gericht die rechtliche Einordnung. Einen Tötungsvorsatz stellte die Kammer nur gegenüber den beiden Frauen fest. Bei der Freundin der Ex-Partnerin ging das Gericht von einem versuchten Mord aus. Sie habe in diesem Moment nicht mit einem Angriff gerechnet. Ihre Arg- und Wehrlosigkeit habe der Angeklagte ausgenutzt. Damit sei das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Bei der Ex-Partnerin sah das Gericht hingegen einen versuchten Totschlag. Diese habe angesichts seiner früheren Drohungen damit gerechnet, dass der Mann ihr etwas antun könnte. Für das Gericht war es zweifelsfrei, dass der Angeklagte vor allem sie erfassen wollte.

Tötungsvorsatz aus Sicht der Richter klar

Die Richter gehen davon aus, dass der Mann mit mindestens 50 Stundenkilometern auf die Frauen zusteuerte. "Wer mit so einer Geschwindigkeit auf eine Person zufährt, nimmt auch deren Tod in Kauf", sagte der vorsitzende Richter. Dass es "Gott sei Dank beim Versuch geblieben" sei, liege nicht am Angeklagten, sondern insbesondere auch am Eingreifen von Passanten.

Staatsanwaltschaft sieht Rachemotiv

Die Staatsanwaltschaft war von einem Rachemotiv ausgegangen. Die Ex-Partnerin hatte sich 2022 vom Angeklagten getrennt und zeitweise in einem Frauenhaus gelebt. Für den Mann galt ein Annäherungsverbot, außerdem war ihm das Sorgerecht für die gemeinsame Tochter entzogen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb elf Jahre Haft gefordert – unter anderem wegen zweifachen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Ein Gutachter hatte diese Sicht mit der Einschätzung gestützt, der Wagen sei mit mindestens 40 Stundenkilometern gezielt in die Gruppe gefahren.

Angeklagter bestreitet Tötungsabsicht

Die Verteidigung hatte dagegen maximal auf neun Jahre und fünf Monate Haft plädiert, sollte das Gericht von einer Tötungsabsicht ausgehen. Der Angeklagte selbst bestritt bis zuletzt jede Tötungsabsicht.

Die Opfer leiden nach Angaben ihrer Vertreter bis heute an körperlichen und seelischen Folgen.

Transparenzhinweis: Der Artikel ist in seiner ursprünglichen Version am 27.05.26 um 12.12 Uhr publiziert worden und wurde später um die ausführliche Urteilsbegründung ergänzt.

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