Hinter herbstlich verfärbten Blättern steht eine Statue der Justitia auf dem Gebäude des Landgerichts Bamberg.
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Eine Mutter und zwei Kinder sind bei einem Waldspaziergang von einem umstürzenden Baum getroffen worden - ein acht Jahre alter Junge starb.
Bildrechte: picture alliance/dpa | Pia Bayer
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Eine Mutter und zwei Kinder sind bei einem Waldspaziergang von einem umstürzenden Baum getroffen worden - ein acht Jahre alter Junge starb.

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Junge von Baum erschlagen – Fall kommt vor das Berufungsgericht

Junge von Baum erschlagen – Fall kommt vor das Berufungsgericht

Eine Mutter und zwei Kinder sind bei einem Waldspaziergang vor zwei Jahren von einem umstürzenden Baum getroffen worden – ein acht Jahre alter Junge starb. Der Besitzer des Baumes wurde verurteilt. Jetzt beschäftigt der Fall noch einmal ein Gericht.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Im Jahr 2023 ist bei Weißenohe im Landkreis Forchheim ein acht Jahre alter Junge von einem Baum erschlagen worden. Nun geht der Strafprozess in die zweite Runde. Das hat ein Sprecher des Landgerichts Bamberg dem BR bestätigt.

Sowohl die Opferfamilie als auch der verurteilte Baumbesitzer hatten Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Forchheim eingelegt [externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt]. Drei Verhandlungstermine sind für März 2026 vor dem Landgericht Bamberg angesetzt worden.

Mutter und zwei Kinder bei Spaziergang von Baum getroffen

An Fronleichnam 2023 war die Familie aus Nürnberg bei einem Spaziergang am Rande des Ortsteils Dorfhaus von einer umstürzenden, morschen Esche getroffen worden. Der Stamm traf die damals 34-jährige Mutter sowie ihren achtjährigen Sohn und die vierjährige Tochter. Der Vater und die Großmutter, die die Familie begleitet hatten, waren wenige Meter vorausgelaufen und unverletzt geblieben.

Beide Kinder mussten noch vor Ort reanimiert werden. Der Sohn erlag später im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen.

Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Tötung in erster Instanz

Im Juli dieses Jahres ist der Baumbesitzer, ein Landwirt aus Weißenohe, wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die beiden schwerverletzten Familienmitglieder des getöteten Jungen bekamen jeweils 35.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

Ob die Berufungen des Angeklagten und der Opferfamilie erfolgreich sind, wird nach der Beweisaufnahme von der Berufungskammer des Landgerichts Bamberg entschieden.

Hat der Landwirt seine Verkehrssicherungspflichten verletzt?

Im ersten Prozess hatte das Gutachten eines Baumexperten belegt, dass die Esche auf dem Grundstück des Landwirts von Pilzen befallen und daher morsch war.

Beim Berufungsprozess geht es aber auch um die Frage, ob der Unglücksort noch zu einer Siedlung zählt oder nicht. Auf diesen Unterschied hatte der Verteidiger des Landwirts bereits im ersten Prozess hingewiesen. Läge der Ort nämlich außerhalb, hätte die Familie aus Nürnberg den Wanderweg demnach wohl auf eigene Gefahr betreten.

Die Verhandlung beginnt am 2. März in Bamberg. Weitere Termine sind für den 3. und den 9. März geplant.

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