Zwei Jahre und sieben Monate Haft. So lautet das Urteil des Schöffengerichts Nördlingen für einen Beamten der JVA Kaisheim.
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Zwei Jahre und sieben Monate Haft. So lautet das Urteil des Schöffengerichts Nördlingen für einen Beamten der JVA Kaisheim.
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JVA-Beamter muss selbst hinter Gitter- wegen Schmuggels

JVA-Beamter muss selbst hinter Gitter- wegen Schmuggels

Zwei Jahre und sieben Monate Haft. So lautet das Urteil des Schöffengerichts Nördlingen für einen Beamten der JVA Kaisheim. Er hat Handys und Drogen ins Gefängnis geschmuggelt. Nach drei Verhandlungstagen fiel jetzt das Urteil.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Zwei Jahre und sieben Monate Haft, so lautet das Urteil, des Amtsgerichts Nördlingen am späten Mittwochabend gegen einen Beamten der JVA Kaisheim. Der 38-Jährige wurde der Bestechlichkeit in sechs Fällen schuldig gesprochen, teils in Tateinheit mit dem in Verkehrbringen und des Handels mit psychoaktiven Stoffen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zuvor besprachen sich Richter und Schöffen lange. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und drei Monate gefordert, die beiden Verteidiger maximal zwei Jahre. Sie plädierten darauf, den Beamten nur wegen Handyschmuggels, nicht aber wegen Drogenhandels zu verurteilen. Hierfür fehlten Beweise.

"Massive Gefährlichkeit" für Insassen und Mitarbeiter herbeigeführt

Das Gericht jedoch sah es als erwiesen an, dass der Beamte den Handel gewerbsmäßig betrieben hatte, um sich ein Einkommen zu verschaffen. Dass er als Justizvollzugsbeamter mit der eigentlichen Aufgabe der Resozialisierung Häftlingen Zugang zu Drogen verschafft hat, wurde als "massiv strafverschärfend" gewertet.

Mit dem Hineinbringen von Handys habe er die Schaffung einer Subkultur unterstützt und eine "massive Gefährlichkeit" in das Gefängnis für Insassen und Mitarbeiter herbeigeführt, so der vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung.

Resozialisierungsauftrag "mit Füßen getreten"

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor argumentiert, dass sich der Angeklagte in Widersprüchlichkeiten verstrickt hat. Die Aussagen, die er in der Vernehmung tätigte, glichen nicht denen in der Verhandlung. Der Angeklagte hat unter anderem behauptet, er sei erpresst worden und habe lediglich leere Handykartons in die JVA geschmuggelt.

Eine Erpressung bezweifelt die Staatsanwaltschaft, da die Sprache im offen gelegten Chatverlauf zwischen dem Angeklagten und dem Komplizen eher auf ein freundschaftliches als feindliches Verhältnis hindeute. Für den Angeklagten hat er deutliche Worte gefunden: Er habe den Resozialisierungsauftrag "mit Füßen getreten".

Angeklagter bald erneut wegen Handyschmuggels vor Gericht?

Der Pflichtverteidiger hatte keinen Zweifel an der Aussage seines Mandanten, dass von Häftlingen bedroht worden sei und nur deshalb Handys zumindest entgegengenommen habe.

Von einigen Vorwürfen in der Anklage wurde der Angeklagte schließlich freigesprochen - wie etwa einem Teil des angeklagten Drogenhandels sowie dem unerlaubten Waffenbesitz. Er muss nun u.a. wegen Bestechlichkeit in sechs Fällen zwei Jahre und sieben Monate ins Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der 38-Jährige wird wohl bald wieder vor Gericht stehen: Laut BR Informationen wegen Handyschmuggels in weit größerem Umfang. Die Anklage muss noch zugelassen werden.

Schmuggel durch JVA-Beamte: Kein Einzelfall

Bereits 2023 wurde eine Beamtin der JVA Kaisheim zu einer Bewährungsstrafe wegen Handyschmuggels und einer Liebesbeziehung zu einem Häftling zu einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Aktuell laufen laut der Kripo Dillingen erneut Ermittlungen, und zwar gegen eine weitere Kaisheimer Beamtin, ebenfalls wegen des Verdachts des Handyschmuggels.

Jedoch nicht nur in der JVA Kaisheim gibt es solche Vorfälle: Ein Justizvollzugsbeamter der JVA Landsberg wurde am gleichen Tag wie der Kaisheimer Beamte ebenfalls wegen Bestechlichkeit zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Dabei ging es um den Schmuggel von sieben Handys und 30 Päckchen Tabak ins Gefängnis. Der Beamte habe Bestechungsgeld in Höhe von insgesamt 1.150 Euro angenommen haben.

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