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Kennzeichnungspflicht für Schweinefleisch erneut verschoben

Kennzeichnungspflicht für Schweinefleisch erneut verschoben

Die Koalition hat sich darauf geeinigt, die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung auf den 1. Januar 2027 zu verschieben. Das Gesetz soll zudem grundlegend überarbeitet werden. Verbraucher sollen künftig erkennen können, wie Tiere gehalten wurden.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Die Einführung der verpflichtenden Haltungskennzeichnung für Schweinefleisch soll erneut verschoben werden. Darauf verständigten sich Union und SPD, wie die Koalitionsfraktionen am Dienstag mitteilten. Als neuer Starttermin ist der 1. Januar 2027 vorgesehen.

Zur Begründung erklärte der zuständige SPD-Berichterstatter Jens Behrens, das zugrunde liegende Gesetz solle zuvor umfassend weiterentwickelt werden. Ziel sei es, die Kennzeichnung verständlicher, praktikabler und transparenter auszugestalten. Eine erste Beratung im Bundestag ist für die kommende Woche geplant.

Kennzeichnung ausländischer Ware muss noch geklärt werden

Der agrarpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Johannes Steiniger (CDU), sagte, die Verschiebung verschaffe dem Bundeslandwirtschaftsministerium und dem Parlament den notwendigen Spielraum, um offene Fragen – etwa zur Kennzeichnung von importierter Ware – praxisnah gesetzlich zu regeln.

Zugleich betonte Steiniger die Bedeutung einer engen Einbindung der beruflichen Praxis in die Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Dabei sollten insbesondere Vorschläge zum Abbau bürokratischer Meldepflichten berücksichtigt werden.

Fünf Kennzeichnungskategorien für Schweinehaltung vorgesehen

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz war 2023 unter der Ampel-Regierung in Kraft getreten und betrifft frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch aus Deutschland. Es sieht fünf Haltungsformen vor, von der konventionellen Mast bis zur Bio-Haltung, und soll Verbesserungen in der Tierhaltung fördern.

Bereits zuvor hatte die schwarz-rote Bundesregierung die Umsetzungsfrist bis Anfang März 2026 verlängert. Der Bundesrat stimmte der Fristverlängerung im Juli zu, forderte jedoch zugleich eine Überarbeitung des Gesetzes und verwies dabei unter anderem auf den hohen bürokratischen Aufwand.

Mit Informationen von AFP

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