Das Landgericht Augsburg hat die Gefängnisstrafen für die Eltern bestätigt, denen vorgeworfen wird, rund ein Jahr lang ihr Kind misshandelt zu haben. Der leibliche Vater des heute sieben Jahre alten Jungen muss nach einem früheren Urteil des Augsburger Amtsgerichtes drei Jahre und acht Monate in Haft, die Stiefmutter drei Jahre und zwei Monate.
Beide Angeklagten und die Staatsanwaltschaft hatten gegen das Urteil des Amtsgerichtes Berufung eingelegt, diese verwarf das Landgericht nun. Die im vergangenen Sommer vom Amtsgericht ausgesprochenen Strafen seien angemessen, heißt es zur Begründung.
Keine mildere Strafe trotz Zeigen von Reue
Die Anwälte hatten im Berufungsverfahren eine mildere Strafe erreichen wollen. Doch das Landgericht machte heute klar, dass es dafür nicht reicht, auch wenn beide Angeklagten die Vorwürfe jetzt noch umfassender eingestanden sowie ihre Reue betont hatten und es erste Schritte in Richtung eines Täter-Opfer-Ausgleichs gebe. Das Opfer leide zu schwer unter den Misshandlungen, so die Richterin.
Junge leidet unter psychischen Problemen
Der Junge habe nach wie vor große Angst vor seinem Vater, habe immer wieder Panikattacken, aber auch depressive Phasen, er könne keine echte Freude mehr empfinden. Den Betreuern sei es noch nicht gelungen, das Kind wieder zu stabilisieren. Kontraproduktiv sei es da auch, dass der Vater bereits wieder davon spreche, das Sorgerecht für den Sohn zurück haben zu wollen, wenn das Kind so eindeutig sage, dass es nicht zum Vater zurückwolle.
"Klares Signal für den Schutz der Kinder"
Die beiden Angeklagten verfolgten die Verkündung des Gerichts vor voll besetztem Zuschauersaal ohne größere Gemütsregung. Der Anwalt der Stiefmutter sagte dem BR, dass sie auf weitere rechtliche Schritte verzichten werde, damit sie und der Bub das Geschehene nun verarbeiten könnten.
Opferanwältin Isabel Kratzer-Ceylan, die den Buben vertritt, nannte die heutige Entscheidung der Jugendkammer ein "klares Signal für den Schutz der Kinder". Die Richterin habe deutlich gemacht, wie sehr der Junge unter den Folgen des Erlebten leide und wie stark ihn das auch für sein weiteres Leben prägen werde. Die Richterin habe auch herausgestellt, dass die Stiefmutter ebenso verantwortlich sei für die Misshandlungen des Buben wie der Vater und dass das Gericht nach wie vor keine echte Einsicht des Ehepaars über die eigene Schuld feststellen könne.
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