Bei der Kommunalwahl am 8. März werden viele Wahlberechtigte von der Möglichkeit Gebrauch machen, ihre Stimme per Brief abzugeben. Seit dem 16. Februar verschicken die Kommunen die Unterlagen dafür. In Oberfranken ist es dabei nun in zwei Fällen zu Pannen gekommen.
Bischberg: Rund 160 Stimmzettel der Nachbargemeinde erhalten
In Bischberg im Landkreis Bamberg hatten Wahlberechtige irrtümlich Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl im nahe gelegenen Markt Burgebrach erhalten. Alle Wahlberechtigten, die bereits Briefwahlunterlagen erhalten haben, seien sofort über die Panne informiert worden, erklärte die Gemeinde auf BR-Nachfragte. Betroffene, die einen falschen Stimmzettel erhalten haben, können ihre Wahlunterlagen bei der Gemeinde austauschen lassen. Das Landratsamt Bamberg bestätigte den Vorgang. Laut der Behörde waren rund 160 Stimmzettel von dem Irrtum betroffen. Etwa 1.000 Bürgerinnen und Bürger wurden verständigt.
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Vorsorglich habe man weitere Landkreisgemeinden informiert und um Prüfung der dortigen Stimmzettel gebeten. Bislang seien jedoch keine weiteren Auffälligkeiten gemeldet worden. "Wir vermuten daher, dass es ein Einzelfall ist", erklärte der Leiter Kommunalaufsicht, Bernd Nohl, im Gespräch mit dem BR. Aufgefallen war die Panne in Bischberg durch den Anruf eines Bürgers.
Fehler lag bei der Druckerei
Laut Landratsamt ist die Panne in der Druckerei, die die Stimmzettel hergestellt hat, passiert. In den Paketen, die an Bischberg geliefert wurden, befanden sich demnach auch einige Stimmzettel, die für die Nachbargemeinde bestimmt waren. Die Gefahr, dass die Bürger einen falschen Zettel ausfüllen, hält Nohl jedoch für gering. Da in Bischberg drei Kandidaten für das Bürgermeisteramt zur Auswahl stehen und in Burgebrach nur einer, sei der Irrtum schnell ersichtlich.
Kulmbach: Doppelte Wahlscheine verschickt
Ein Panne in einer Druckerei ist auch die Ursache für falsch versendete Briefwahlunterlagen in Kulmbach. Wie eine Sprecherin der Stadt mitteilte, seien sie einigen Wahlberechtigten versehentlich doppelt zugestellt worden. Ursache ist ein technischer Fehler in einer Druckdatei.
Die Anzahl der falschen Unterlagen bewege sich im niedrigen dreistelligen Bereich, erklärte die Stadt auf BR-Nachfrage. Auch hier wurden alle potenziell betroffenen Briefwähler angeschrieben und gebeten, nur einen Stimmzettel auszufüllen und die übrigen Unterlagen zu vernichten.
Briefwahlvorstände kontrollieren Wahlscheinnummern
Am 8. März werden die Briefwahlvorstände in Kulmbach die betroffenen Wahlscheinnummern heraussuchen und die Wahlbriefe abgleichen, hieß es weiter. Sollten zwei Wahlbriefe mit derselben Wahlscheinnummer eingegangen sein, werden man diese gemäß § 83 Absatz 3 der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung behandeln: "Die doppelt eingereichten Stimmzettel werden zusammengefasst und als ein Stimmzettel behandelt."
Lauten sie gleich oder ist nur einer der beiden Stimmzettel gekennzeichnet, gelten sie als eine gültige Stimme. Sind sie verschieden gekennzeichnet, gelten sie als ungültige Stimme.
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