Kommunalwahl: Viele Stimmen und doch nicht im Rat?
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Kommunalwahl: Viele Stimmen und doch nicht im Stadtrat?

Kommunalwahl: Viele Stimmen und doch nicht im Stadtrat?

Das bayerische Kommunalwahlrecht macht's möglich: Theoretisch kann ein Kandidat oder eine Kandidatin mit relativ vielen Stimmen am Ende leer ausgehen. Denn entscheidend ist im Stadtrat, Gemeinderat oder Kreistag das Stimmenverhältnis der Listen.

Über dieses Thema berichtet: BR24live am .

Nehmen wir an, in der fiktiven Stadt "Hochburg" mit mehr als einer Liste bei der Kommunalwahl geben die Wähler einem bestimmten Stadtrats-Kandidaten, nennen wir ihn Hans Glückspilz, relativ viele Stimmen. Schließlich haben die Wähler die Möglichkeit, einzelne Bewerber anzukreuzen – verstärkt noch durchs Kumulieren. Denn bei der bayerischen Kommunalwahl kann man bis zu drei Stimmen an einen Kandidaten vergeben.

Glückspilz im Pech

Die Liste (nennen wir sie "Partei der Pechvögel"), auf der Hans Glückspilz steht, schneidet aber insgesamt ziemlich schlecht ab. Daran ändern auch die Stimmen nichts, die unser Beispielkandidat für die "Pechvögel" geholt hat.

In diesem Fall kann es sein, dass Hans Glückpilz am Ende leer ausgeht und nicht in den Stadtrat einzieht – obwohl er persönlich ganz gut abgeschnitten hat. Denn der Rat wird nach dem 8. März nicht nach der Reihenfolge der Kandidaten mit den meisten Stimmen zusammengestellt, sondern zunächst nach der Stärke der Parteien und Wählervereinigungen. Sobald mehrere Listen auf dem Stimmzettel stehen, gilt die Verhältniswahl.

Verhältniswahl vs. personalisierte Wahl

Was heißt das? Nehmen wir an, in unserem Stadtrat sind 20 Sitze zu vergeben. Bei der Auszählung werden nun alle Stimmen einer Liste zusammengezählt. Daraus ergibt sich der prozentuale Anteil der Sitze im Stadtrat für jede Liste. Die "Pechvögel" haben Pech. Zwar gibt es bei den Kommunalwahlen keine 5-Prozent-Hürde. Aber die 4 Prozent der Stimmen für die "Pechvögel" reichen nicht einmal für einen Sitz – also auch auch nicht für Hans Glückspilz.

Bei Parteien und Wählervereinigungen, die es dagegen in den Stadtrat von "Hochburg" geschafft haben, werden die Sitze wie folgt vergeben: Nehmen wir an, eine Wählervereinigung (nennen wir sie "Bürger von Hochburg") erreicht 20 Prozent der Stimmen. Dann bekäme sie vier der 20 Sitze im Stadtrat von "Hochburg".

Welche vier ihrer Kandidaten diese Sitze einnehmen, hängt nicht von ihrer ursprünglichen Platzierung auf der Liste ab. Hier nun ist Zahl der Stimmen von Bedeutung, die ein einzelner Kandidat erhalten hat. Denn nicht die ersten vier Kandidaten auf der Liste der "Bürger von Hochburg" ziehen in den Stadtrat ein, sondern die vier mit den meisten Stimmen auf dieser Liste.

Die Stärke der Liste entscheidet

Fazit: Das personalisierte Wahlsystem bei der bayerischen Kommunalwahl wirkt – aber indirekt. Entscheidend ist in erster Linie die Gesamtstärke einer Partei oder Wählervereinigung. Denn sie bestimmt, wie viele Sitze diese Partei oder Wählervereinigung im Stadtrat, Gemeinderat oder Kreistag überhaupt besetzen kann.

Natürlich tragen die Stimmen für einzelne Kandidaten zum Erfolg oder Misserfolg ihrer Liste bei. Aber das Abschneiden eines einzelnen Kandidaten allein sagt zunächst wenig darüber aus, ob er in den Stadtrat einzieht. Ein erfolgreicher Kandidat kann dann scheitern, wenn seine Liste insgesamt schwach aus der Wahl hervorgeht.

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