(Archivbild) Thüringer AfD-Chef Björn Höcke bei einer Wahlkampfveranstaltung
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Kommunen wollen Redeverbot für AfD-Politiker Höcke

Kommunen wollen Redeverbot für AfD-Politiker Höcke

Eine AfD-Wahlkampfveranstaltung muss die Stadt Lindenberg nach einer Gerichtsentscheidung dulden. Nun aber will sie zumindest ein Redeverbot für Björn Höcke erzwingen. Auch eine oberfränkische Gemeinde will einen Auftritt Höckes verhindern.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Nach einer Gerichtsentscheidung will die Stadt Lindenberg im Allgäu dem thüringischen AfD-Parteichef Björn Höcke ein Redeverbot bei einer Wahlkampfveranstaltung erteilen. Die Stadt wollte die Überlassung der Lindenberger Stadthalle an die AfD eigentlich komplett widerrufen. Dies hat das Verwaltungsgericht Augsburg jedoch in einem Eilverfahren für unzulässig erklärt. Die Richter hatten allerdings selbst darauf hingewiesen, dass "als milderes vorrangiges Mittel ein Redeverbot für Herrn Höcke" zur Verfügung stehe.

Lindenberg will Höcke-Auftritt verhindern

Aus dem Lindenberger Hauptamt hieß es nun auf Nachfrage des BR: "Wir wollen sicherstellen, dass Herr Höcke bei der Veranstaltung nicht als Gastredner auftritt." Der Veranstalter sei über die geplante Auflage informiert worden, hieß es. Der AfD-Kreisverband Westallgäu-Lindau kündigte an, dass die Partei gegen ein Redeverbot für Höcke erneut vor das Verwaltungsgericht ziehen werde.

AfD will Kandidaten für Kommunalwahl vorstellen

In dem Rechtsstreit geht es um eine am Sonntag (15. Februar) geplante Veranstaltung, bei der die AfD im städtischen Löwensaal ihre Kandidaten für die Kommunalwahl am 8. März vorstellen will. Der stellvertretende AfD-Kreisvorsitzende und Landratskandidat Christian Thomas bezeichnete Höcke in einem Video-Statement als "Stargast" für die Veranstaltung in Lindenberg.

Als die Stadt erfuhr, dass Höcke dort auftreten soll, widerrief sie die Überlassung der Halle an die Partei. Die Behörde begründete dies damit, dass von dem Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag strafbare Äußerungen sowie die NS-Diktatur billigende und antisemitische Äußerungen zu erwarten seien. Die Stadt bezog sich darauf, dass Höcke zweimal wegen der Verwendung einer verbotenen Naziparole rechtskräftig verurteilt ist.

Gericht verweist auf Gleichbehandlungsgebot von Parteien

Das Verwaltungsgericht hielt diese Bedenken zwar für nachvollziehbar. Wegen des Gleichbehandlungsgebots von Parteien sahen die Richter allerdings keine Möglichkeit, die Vermietung der Halle zu stornieren. Für solch einen Schritt reichten die Argumente der Stadtverwaltung nicht aus, betonte das Gericht.

Gegner der AfD haben in Lindenberg begleitend zu der AfD-Wahlkampfveranstaltung Kundgebungen und einen Demonstrationszug angekündigt. Es werden mindestens 2.000 Menschen erwartet.

Weiteres Eilverfahren am Verwaltungsgericht Bayreuth

Bereits am Samstag soll Höcke bei einer weiteren AfD-Veranstaltung in der Mehrzweckhalle in Seybothenreuth in Oberfranken auftreten. Auch wegen dieser Veranstaltung gibt es ein Eilverfahren, nachdem die Gemeinde Seybothenreuth ebenfalls die Rede Höckes verhindern will. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts in Bayreuth kündigte an, dass am Donnerstag eine Entscheidung in dem Verfahren getroffen werden soll.

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