Jens Lehmann in brauner Lederjacke steht im Gerichtssaal
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"Fehler gemacht": Lehmann bereut Trunkenheitsfahrt

"Fehler gemacht": Lehmann bereut Trunkenheitsfahrt

Das Amtsgericht München hat gegen den Ex-Nationaltorwart eine Geldbuße von 1.000 Euro verhängt. Er war im September 2024 mit Alkohol im Blut am Steuer seines Autos kontrolliert worden. Beim Prozess hat der 55-Jährige seine Autofahrt jetzt bereut.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Das Amtsgericht München hat gegen den Ex-Nationaltorhüter Jens Lehmann wegen Trunkenheit am Steuer ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro verhängt. Wegen einer Ordnungswidrigkeit sprach Richterin Alexandra Möhring auch ein einmonatiges Fahrverbot aus. Außerdem verpflichtete sie Lehmann zur Übernahme der Prozesskosten. Da ihm aber bereits der Führerschein entzogen wurde, gelte das Fahrverbot als aufgehoben – der Führerschein sei Lehmann wieder auszuhändigen, so Möhring.

Strafbefehl wegen alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit aufgehoben

Die Staatsanwaltschaft hatte Lehmann ursprünglich eine Straftat vorgeworfen und in einem Strafbefehl eine Geldstrafe festgesetzt, war aber im Schlussplädoyer bereits von der Forderung abgewichen. Nach Angaben von Lehmanns Verteidiger hatte die Geldstrafe bei 72.000 Euro gelegen. Weil Lehmann gegen diesen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte, kam es zum Prozess vor dem Amtsgericht. 

Zwei Maß und vielleicht ein saures Radler

Gleich zu Beginn der Verhandlung meldete sich der ehemalige Nationaltorwart zu Wort: Die Autofahrt in der Septembernacht vergangenen Jahres sei ein Fehler gewesen, den er bereue.

Er sei aber nicht so betrunken gewesen, wie es die Staatsanwaltschaft darstelle. Laut Staatsanwaltschaft München soll der Ex-Fußballprofi mit Alkohol im Blut am Steuer erwischt worden sein. Bei der Verkehrskontrolle soll der Nationalspieler eine deutliche Alkoholfahne gehabt haben und sich beim Öffnen des Kofferraums an der Heckklappe festhalten haben müssen. Nachdem ein Alkohol-Atemtest mehrfach gescheitert sein soll, habe eine Blutprobe eine Alkoholkonzentration von 0,7 Promille ergeben.

Anwalt stellt Unvoreingenommenheit des Gerichts in Frage

Der 55-jährige Lehmann interpretierte die Ereignisse jenes Abends durchaus anders als die Staatsanwaltschaft und kritisierte die vorgelesene Anklageschrift. Unter anderem sei er nicht zum Kofferraum geschwankt, sondern lediglich zwei Meter "gegangen", betonte Lehmann. Außerdem habe er sich nur deshalb an der Heckklappe festhalten müssen, weil sich der Kofferraum seines Autos nur durch eine Berührung öffnen ließe.

Sein Verteidiger Jörg Rüsing kritisierte insbesondere die Berichterstattung der Medien im Vorfeld des Prozesses: "Wenn man sich die Berichterstattung der letzten Tage ansieht, könnte man meinen, die Verhandlung hätte bereits stattgefunden und mit der Verurteilung des Angeklagten geendet", sagte der Anwalt. Sein Mandant habe ein Recht auf einen fairen Prozess, auch wenn dieser Mandant Jens Lehmann heiße. Außerdem stellte Rüsing die Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit des Gerichts infrage, weil auch die Richterin Zugang zu den Medienberichten habe.

Gericht rügt Lehmann, weil er Polizist fotografiert

Weil er am Rande des Prozesses einen Polizisten fotografiert hat, wurde Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann gerügt. "Selbstjustiz war noch nie eine gute Idee", sagte Richterin Möhring am Amtsgericht München. Die Staatsanwältin forderte Lehmann auf, die Bilder von seinem Handy zu löschen. Das habe er bereits getan, entgegnete der 55-Jährige. Daraufhin verzichtete sie darauf, sich das Mobiltelefon aushändigen zu lassen. 

Der betroffene Polizist hatte als Zeuge vor Gericht ausgesagt, weil er einer der beiden Beamten war, die Lehmann nach dessen Wiesn-Besuch wegen einer auffälliger Fahrweise angehalten hatten. Er schilderte, dass der frühere Spitzenfußballer wenig kooperativ gewesen sei und ihn mehrfach angehaucht habe, um zu beweisen, dass er keinen Alkohol getrunken hatte. Lehmann habe ihn vor seiner Zeugenaussage im Gericht fotografiert und ihn gefragt, ob er Kinder hatte, sagte er Polizeibeamte – und bat daher die Richterin, den 55-Jährigen aufzufordern, die Fotos zu löschen. 

Mit der Kettensäge auf dem Nachbargrundstück: Die Akte Lehmann

Der Zwischenfall im September 2024 ist nicht der erste Konflikt zwischen Lehmann und dem Gesetz. Bereits 2023 kam es vor dem Amtsgericht Starnberg zum Prozess gegen den Ex-Profifußballer, weil er die Garage seines Nachbarn mit einer Kettensäge beschädigt hatte. Auch ging es in dem Verfahren um ein unbezahltes Parkticket am Flughafen München. Im September vergangenes Jahres akzeptierte der ehemalige Torwart der deutschen Nationalmannschaft den Schuldspruch, in dem das Landgericht München II ihn in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe von 135.000 Euro verurteilte.

Im Video: 1.000 Euro Geldbuße für Jens Lehmann wegen Alkoholfahrt

Ex-Fußballnationaltorwart Jens Lehmann bei der Gerichtsverhandlung.
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Jens Lehmann vor Gericht: 1.000 Euro Geldbuße wegen Alkoholfahrt

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