Die Gesetzeslage in Bayern ist eindeutig: Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) besagt: "Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen." Trotzdem ist die gemeinsame Unterrichtung von Kindern mit und ohne Behinderung an Regelschulen nicht unumstritten und stellt die Schulen vor Herausforderungen.
Mehrheit der Lehrkräfte für Inklusion
Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass die Mehrheit der Lehrkräfte in Bayern gemeinsamen Unterricht für Kinder mit und ohne Behinderung grundsätzlich für sinnvoll, aber unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht für praktikabel, hält. Demnach befürworten im Freistaat inzwischen 61 Prozent der befragten Lehrkräfte inklusiven Unterricht – deutlich mehr als noch vor zehn Jahren. Dennoch halten nur 26 Prozent ihn derzeit für umsetzbar.
Als Grund nannten die Befragten neben dem fehlenden (Fach-)Personal und zu großen Klassen eine ungenügende materielle Ausstattung wie fehlende Aufzüge oder zu kleine Klassenzimmer. Auch könne die Regelschule die nötige individuelle Förderung nicht leisten. Und es hapere an der Ausbildung und Unterstützung der Lehrkräfte.
Mit Informationen der dpa
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