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Mann bei Maibaumwache angezündet: Gericht verurteilt Haupttäter

Mann bei Maibaumwache angezündet: Gericht verurteilt Haupttäter

In Niederpöring im Landkreis Deggendorf hat ein Mann im vergangenen Jahr schwerste Verletzungen erlitten, als seine Kleidung während einer Maibaumwache in Brand gesetzt wurde. Nun wurden die Täter verurteilt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Im aufsehenerregenden Prozess um schwere Körperverletzung bei einer Maibaumwache im niederbayerischen Niederpöring im Landkreis Deggendorf hat das Amtsgericht Deggendorf am Montagnachmittag die beiden Hauptangeklagten verurteilt.

Mehrjährige Jugendstrafen für die Hauptangeklagten

Das Amtsgericht Deggendorf sprach die beiden jungen Männer unter anderem wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung für schuldig und verhängte aufgrund der Schwere der Schuld Jugendstrafen von drei Jahren sowie zwei Jahren und sechs Monaten, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.

Die Urteilsverkündung war - wie der ganze Prozess - nicht-öffentlich, da gegen die Angeklagten nach dem Jugendstrafrecht verhandelt wurde. Die beiden waren zum Tatzeitpunkt - im April 2023 - unter 21 Jahre alt. Auch die Plädoyers von Staatsanwalt und Verteidigung fanden hinter verschlossenen Türen statt.

Schwerste Brandverletzungen beim Opfer

Den beiden Haupttätern wurde vorgeworfen, einen 41-jährigen Mann während einer Maibaumwache unter dem Biertisch mit Bremsreiniger besprüht und anschließend angezündet zu haben. Dabei fing die Kleidung des Mannes Feuer, er erlitt schwerste Brandverletzungen und musste mehrfach operiert werden.

"Bei der ursprünglich aus einem schlechten Scherz entstandenen Tat, nahmen die Angeklagten die schweren Verletzungen des Geschädigten billigend in Kauf", hieß es vom Gericht.

Strafen für weitere Angeklagte

Fünf weiteren Angeklagten hatte die Staatsanwaltschaft unterlassene Hilfeleistung zur Last gelegt. Die Anwesenden hätten das Feuer zwar gelöscht, aber keinen Rettungswagen gerufen – um die Tat zu verschleiern.

Gegen einen Jugendlichen sei das Verfahren gegen Auflagen eingestellt worden, teilte der Gerichtssprecher mit. Ein Erwachsener sei zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, ein weiterer zu einer Geldstrafe. Zwei Heranwachsende erhielten unter anderem Freizeitarrest und ein vorübergehendes Alkoholverbot.

Nicht die erste Tat

Einer der Haupttäter und einer der Erwachsenen hatten dem 41-Jährigen laut dem Amtsgericht bereits im März 2023 Kohleanzünder auf die Kappe gelegt und diese angesteckt. Die Kappe und die Jacke des Mannes wurden damals beschädigt. Der Fall wurde in dem Verfahren ebenfalls behandelt.

Mit Material von dpa

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