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Masken-Deal: Anklage gegen Ex-Geschäftsführer aus der Oberpfalz

Masken-Deal: Anklage gegen Ex-Geschäftsführer aus der Oberpfalz

Mit einem fingierten Provisionsgeschäft soll der Ex-Geschäftsführer einer Oberpfälzer Firma Hundertausende Euro aus der Kapitalgesellschaft veruntreut haben. Hintergrund der Provision: die angebliche Vermittlung eines Masken-Deals mit dem Freistaat.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat Anklage gegen einen ehemaligen Geschäftsführer eines Unternehmens im Landkreis Cham erhoben. Der Anklagevorwurf lautet auf Untreue sowie falsche uneidliche Aussage. Der 54-Jährige soll im Mai 2020 unberechtigt nachträglich eine Provisionsvereinbarung über die Lieferung von 10 Millionen OP-Masken an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) geschlossen haben.

Anklage: Fingiertes Provisionsgeschäft

Die Höhe der Provision soll bei rund 230.000 Euro gelegen haben. Der eigentliche Vermittler des Geschäftes hatte dagegen uneigennützig gehandelt und auf eine Provision verzichtet. Der Geschäftsführer der GmbH soll später aber gemeinsam mit einem Freund als vermeintlichen Vermittler des Masken-Deals das Provisions-Geschäft fingiert und rückdatiert haben. Das Geld soll der Ex-Geschäftsführer laut Staatsanwaltschaft aus dem Kapital der GmbH genommen haben. Dann soll es an den angeblichen Vermittler gegangen sein. Einen Großteil des Geldes soll der Empfänger dann an die Lebensgefährtin des Ex-Geschäftsführers weitergeleitet haben, so die Anklagebehörde.

Falschaussage vor Untersuchungsausschuss?

Der angeschuldigte Geschäftsführer und der weitere Angeschuldigte wurden dann im Herbst 2022 zu den Vorgängen im "Untersuchungsausschuss Maske" des Bayerischen Landtages als Zeugen vernommen. Insoweit legt die Anklage den beiden Angeschuldigten zur Last, vor dem Untersuchungsausschuss vorsätzlich die Unwahrheit gesagt zu haben. Um eine damit verbundene Rückforderung zu sichern, habe die Staatsanwaltschaft Regensburg bereits Konten anderer Angeschuldigter gepfändet, sowie ein Grundstück eingefroren, so Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher zu BR24.

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