Die bayerischen Benediktiner wollen Verantwortung zeigen und ein dunkles Kapitel in der Geschichte eines ihrer Klöster aufarbeiten. Es geht um das Kloster Rohr in Niederbayern: Am dortigen Johannes-Nepomuk-Gymnasium, wo es von 1947 bis 2011 auch ein Internat gab, erlitten Schüler körperliche und sexualisierte Gewalt sowie andere Formen von Missbrauch. Das gab der für Rohr zuständige Abtpräses der Bayerischen Benediktiner, Markus Eller, vor ein paar Tagen bekannt.
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Aufarbeitung von Missbrauch soll starten
Die Vorfälle sollen von einem Team um die Historikerin und Professorin für Pädagogik Annette Eberle aufgearbeitet werden.
Gerade werde "in der gebotenen Sorgfalt" vorbereitet, "wie sich Betroffene und Zeitzeugen in einem geschützten, vertraulichen Rahmen in die Studie einbringen können", heißt es in einer Pressemitteilung des Klosters. Ein öffentlicher Aufruf erfolge im Laufe des Februars 2026. Dass es auch im Kloster Rohr Missbrauchs-Vorfälle gab, ist den Benediktinern spätestens seit 2002 bekannt.
Benediktiner: 20 Meldungen seit 2010
In den letzten Jahren seien dem Kloster zwanzig Fälle gemeldet worden, so Eller. Einer von ihnen ist der heute 72-jährige Herms Meer. "Ich habe jahrelange Vergewaltigungen erlebt und sogenannte sadomasochistische Praktiken", sagt er im Interview mit dem BR. Hinterher habe ihm der Pater die Beichte abgenommen. In den 1960er Jahren sei das gewesen. Er habe Erfahrungen mit zwei Tätern gemacht.
Das alles meldet Herms Meer im Juni 2023 dem Kloster Rohr. Es ist unter anderem auch seinem beharrlichen Nachhaken bei den Verantwortlichen zu verdanken, dass es dort jetzt zu einer umfassenden Aufarbeitung kommt. Bevor er sich ans Kloster wendet, macht sich Herms Meer auf die Suche nach weiteren Betroffenen und findet den heute 83-jährigen Hans Knoll.
Betroffener: Missbrauchsvorwürfe seit den 2000ern bekannt
Knoll hatte bereits Ende der 2000er Jahre dem damaligen Abt von Gewalt- und Missbrauchserfahrungen als Klosterschüler berichtet und seine Vorwürfe auch in der Mittelbayerischen Zeitung publik gemacht. Daraufhin sei aber "nichts weiter passiert", so Knoll gegenüber dem BR.
Der Missbrauch habe lebenslange Folgen für ihn. Einer der Patres habe ihn derart geprügelt, dass dadurch die Sehkraft auf einem Auge dauerhaft beeinträchtigt sei. Ein anderer Pater – derselbe, der sich später auch an Herms Meer verging – habe ihn sexuell missbraucht und psychisch schikaniert. So habe er den Bub "an den Hosenträgern der Lederhose im zweiten Stock aus dem Fenster gehalten", erzählt Hans Knoll. "Ich hatte Todesangst."
Streit um Anerkennungsleistungen
Beide bekamen bereits Anerkennungsleistungen, der eine 10.000 Euro, der andere 50.000 Euro – letzterer aber erst, nachdem er sich darüber beschwert hatte, dass ein Anwalt im Auftrag des Klosters darüber befand, nicht die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen der Deutschen Bischofskonferenz (UKA). Diesem Verfahren haben sich viele Ordensgemeinschaften angeschlossen.
"Diese unabhängige Kommission hat einen immer größeren finanziellen Spielraum bekommen", sagt Abt Eller dem BR, "den ich für das Kloster Rohr nicht mehr mitgehen konnte". Tatsächlich haben Betroffene in den letzten Jahren mehrfach Summen über 250.000 Euro zugesprochen bekommen. Der Regelbetrag für die Anerkennungsleistungen, die die deutschen Bistümer und viele Orden freiwillig zahlen, liegt zwischen mindestens 5.000 und 50.000 Euro. Ausnahmen sind aber möglich. Doch die könne sich die Abtei Rohr schlicht nicht leisten, so Abt Markus Eller.
Kloster Rohr: Können uns keine höheren Summen leisten
Daher habe das Kloster Rohr nun eine Obergrenze von 50.000 Euro festgesetzt. Immerhin: Auf die Beschwerde von Herms Meer hin entscheidet inzwischen eine dreiköpfige Kommission und nicht mehr nur ein einziger Anwalt über die Höhe der Anerkennungsleistungen an Betroffene. "Vielleicht wäre es nicht schlecht, wenn man eine gesamtgesellschaftliche Lösung findet, wie man mit verjährten Übergriffen umgeht", so Abt Eller.
Dabei denke er auch an Betroffene, die in Vereinen, staatlichen Schulen und Heimen Missbrauch erfahren haben und bisher kaum Möglichkeiten haben, Ausgleichszahlungen zu erhalten.
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