Der Bus lässt auf sich warten, das Taxi ist zu teuer. Immer mehr Menschen haben in den vergangenen Jahren in solchen Situationen die Dienste von Uber oder Bolt genutzt. Das geht einfach und schnell: mit nur ein paar Klicks auf dem Handy bestellt – und meistens war die Fahrt dann auch noch deutlich günstiger als eine herkömmliche Taxifahrt.
Doch damit ist jetzt Schluss. Ende April hat der Münchner Stadtrat beschlossen, für Mietwagen mit Fahrer Mindestpreise einzuführen. Ziel ist es, den Preisabstand zwischen den Fahrdiensten und klassischen Taxis deutlich zu verringern. Künftig müssen sich die Preise für Fahrten innerhalb des Münchner Stadtgebiets am Grund- und Kilometerpreis des Taxitarifs orientieren. Für Uber und Co. gelten dabei nur noch leicht reduzierte Mindestentgelte, weil bestimmte Taxi-Zuschläge nicht berechnet werden.
So viel kosten Fahrten künftig
Für Fahrten mit Uber, Bolt und ähnlichen Anbietern im Münchner Stadtgebiet gilt nun ein Mindestgrundpreis von 5,13 Euro. Bis zu einer Strecke von sieben Kilometern kostet jeder Kilometer mindestens 2,43 Euro, darüber hinaus 2,25 Euro.
Zum Vergleich: Taxis verlangen einen Grundpreis von 5,90 Euro. Der Kilometerpreis liegt bei 2,70 Euro, ab dem siebten Kilometer bei 2,50 Euro. Uber und andere Fahrdienste bleiben damit zwar etwas günstiger als Taxis, der bisherige Preisvorteil fällt jedoch deutlich kleiner aus.
Nach Angaben der Stadt lagen die Preise der privaten Anbieter bislang im Durchschnitt rund 40 Prozent unter dem Taxiniveau. Jetzt wird das Ganze angeglichen. Denn nicht nur Uber kostet mehr – laut dem Unternehmen selbst pro Fahrt durchschnittlich acht Euro –, es gelten zudem ab jetzt auch günstigere Festpreise auf bestimmten Taxistrecken. So sinkt der Festpreis zwischen der Münchner Innenstadt und dem Flughafen beispielsweise von 106 auf 96 Euro. Die Fahrt vom Hauptbahnhof zur Messe kostet künftig 41 statt bisher 43 Euro.
Ausnahmen für früh gebuchte Fahrten
Für Benutzer der privaten Fahrdienste gibt es aber ein kleines Trostpflaster: Nicht für jede Buchung gelten die neuen Mindestpreise. Wer einen Mietwagen mit Fahrer mindestens eine Stunde vor Fahrtbeginn bestellt, ist von der Regelung ausgenommen. In diesen Fällen können die Unternehmen ihre Preise weiterhin frei gestalten.
Der Münchner Stadtrat will mit der Preisbremse kurzfristige Fahrten regulieren, ohne Vorbestellungen vollständig einzuschränken. Und die Landeshauptstadt ist nicht allein: Die Stadt Köln hat Anfang Juni Mindestpreise eingeführt. Die Taxi-App Freenow berichtet: Seither gebe es dort ein echtes Comeback der Taxis und die wirtschaftliche Situation der Fahrerinnen und Fahrer habe sich spürbar verbessert. Auch Dortmund will nachziehen und bespricht mögliche Mindestpreise noch im Juli im Stadtrat.
Stadt und Taxi-Branche zufrieden
Die Stadt München begründet die Einführung der Mindestpreise mit dem starken Wachstum der Fahrdienstplattformen und deren bislang deutlich günstigeren Angeboten. Außerdem verweist sie auf wiederholte Verstöße gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften in der Branche. Nach Ansicht der Stadt sollen die neuen Preise zudem verhindern, dass besonders günstige Fahrdienste dem öffentlichen Nahverkehr zusätzliche Fahrgäste entziehen.
Das Taxigewerbe begrüßt die Entscheidung. Der "Bundesverband Taxi" spricht von einem wichtigen Signal für fairen Wettbewerb und wirtschaftlich tragfähige Angebote. Münchner Taxifahrerinnen und Taxifahrer hatten in den vergangenen Monaten mehrfach gegen die aus ihrer Sicht ungleichen Wettbewerbsbedingungen protestiert.
Uber und Co. wollen klagen
Die Fahrdienstplattformen kritisieren die Regelung dagegen deutlich. Taxifahren in München werde teurer als in internationalen Metropolen wie New York oder Paris, heißt es vom "Bundesverband wirfahren". Mobilität dürfe kein Luxus werden. Doch genau das passiere in München. Insbesondere Menschen, die auf ihr Geld achten müssen, verzichten demnach zunehmend auf das Taxi.
Bolt bezeichnet die Mindestpreise als eine faktische "Taxi-Steuer" und kündigte gemeinsam mit anderen lokalen Mietwagenunternehmen an, "gegen die von der Stadt verordneten Zwangspreise" zu klagen. Denn Mindestpreise seien wirtschaftlich nicht begründbar, nach nationalem Recht umstritten und europarechtlich unzulässig, erklärt Thomas Mohnke, Co-Vorsitzender des "Bundesverbands wirfahren", der die Klage der Mietwagenunternehmen unterstützt.
Mit Informationen von dpa.
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