Der Angeklagte steht in einem Verhandlungssaal des Landgerichts Bayreuth. Er hält sich Zettel vor das Gesicht, sodass es nicht zu erkennen ist.
Der Angeklagte steht in einem Verhandlungssaal des Landgerichts Bayreuth. Er hält sich Zettel vor das Gesicht, sodass es nicht zu erkennen ist.
Bild
Das Urteil gegen einen mittlerweile 20-Jährigen, der seine Ex-Freundin in Bindlach getötet hat, ist rechtskräftig.
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Daniel Vogl
Schlagwörter
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Daniel Vogl
Audiobeitrag

Das Urteil gegen einen mittlerweile 20-Jährigen, der seine Ex-Freundin in Bindlach getötet hat, ist rechtskräftig.

Audiobeitrag
>

Mord an Ex-Freundin: Urteil gegen 20-Jährigen rechtskräftig

Mord an Ex-Freundin: Urteil gegen 20-Jährigen rechtskräftig

Das Urteil gegen einen 20-Jährigen wegen des Mordes an seiner 18 Jahre alten Ex-Freundin im oberfränkischen Bindlach ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision als unbegründet verworfen, heißt es vom Landgericht Bayreuth.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Im November des vergangenen Jahres wurde ein inzwischen 20-Jähriger wegen Mordes an seiner Ex-Freundin vor der Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth zu 14 Jahren und sechs Monaten verurteilt. Dagegen hatte der Angeklagte Revision eingelegt. Diese wurde nun vom Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen, wie es in einer Mitteilung des Landgerichts Bayreuth heißt.

Nach Strafvollzug könnte Sicherungsverwahrung folgen

Umfangreiche Ermittlungen und zahlreiche Auswertungen digitaler Beweismittel hatten die Kammer davon überzeugt, dass der damals 19-Jährige im Mai 2024 seine Ex-Freundin gezielt mit einem detaillierten Tatplan mit einer Vielzahl von Messerstichen ermordet habe. Der junge Mann wollte die 18-Jährige töten, da diese sich seiner Kontrolle entzog und der gemeinsame Freundeskreis sich weigerte, sie aus diesem Kreis zu verstoßen, hieß es in der Urteilsbegründung. Dem Verurteilten könnte nach Vollzug der Strafe eine Sicherungsverwahrung drohen. Der Verteidiger hatte auf Totschlag plädiert.

Gericht: Heimtückischer Mord aus niederem Beweggrund

Bei der Urteilsverkündung im November hatte das Gericht es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte seine Ex-Freundin heimtückisch und aus niederem Beweggrund ermordet habe: mit absolutem Vernichtungswillen.

Der Kontroll- und Besitzanspruch über seine Ex-Partnerin nach dem Ende der fast drei Jahre andauernden Beziehung habe ihn so wütend gemacht, dass er den Plan gefasst habe, die 18-Jährige mit einer Vielzahl an Messerstichen zu töten. Er habe dafür ganz bewusst einen Abend ausgewählt, an dem sie allein in ihrem Elternhaus war.

40 Stiche und Stichverletzungen

Er hatte seinen Besuch bei ihr als Abschiedsbesuch angekündigt. Die junge Frau ließ ihren späteren Mörder arglos hinein. Nach 40 Stichen und Stichverletzungen verblutete sie schutz- und wehrlos binnen kurzer Zeit, hatte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung erklärt.

Im Anschluss an die Tat hatte der damals 19-Jährige mit seinem Handy Videos am Tatort gemacht. Nachdem ein angeblicher Suizid misslungen war, setzte er dann einen Notruf ab. Vor Gericht hatte der Angeklagte selbst dann beteuert, die Tat nicht geplant zu haben.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!