Symbolbild: Die "Partydroge" Lachgas.
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Nicht so lustig, wie es heißt und aussieht: Lachgas wird als "Partydroge" meist über Luftballons inhaliert.
Bildrechte: picture alliance / ROBIN UTRECHT
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Nicht so lustig, wie es heißt und aussieht: Lachgas wird als "Partydroge" meist über Luftballons inhaliert.

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1,7 Tonnen Lachgas in Münchner Bar sichergestellt

1,7 Tonnen Lachgas in Münchner Bar sichergestellt

Seit Mitte April ist der Verkauf größerer Mengen Lachgas verboten. Jetzt kassierte die Polizei in einem Münchner Gastbetrieb 900 Kartuschen mit dem als Partydroge genutzten Gas ein. Die gefundene Menge ist bemerkenswert.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Die Polizei hat am vergangenen Wochenende bei einer Gewerbekontrolle in einer Bar im Münchner Stadtteil Laim weit mehr als eine Tonne Lachgas (N₂O) sichergestellt. Es handelt sich nach Angaben des Präsidiums um fast 900 Gaskartuschen mit je zwei Kilo Inhalt. Der 43 Jahre alte deutsche Betreiber des Gastrobetriebes wurde vorläufig festgenommen und wegen Verstoßes gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) angezeigt. Er befindet sich den Angaben zufolge inzwischen wieder auf freiem Fuß.

Bar in Laim war bereits vorher auffällig geworden

Lachgas, das eigentlich in der Medizin als Betäubungsmittel eingesetzt wird, wird seit einigen Jahren vor allem von Jugendlichen auch als Partydroge konsumiert. Die Bar war in Zusammenhang mit Lachgas bereits Ende vergangenen Jahres aufgefallen: Bei einer Party waren drei Gäste nach dem Konsum des Gases bewusstlos geworden. Laut Polizei standen mehr als einhundert Lachgasflaschen zur Verfügung. Der Besitz von Lachgas war seinerzeit jedoch noch nicht strafbar. Das hat sich wegen der berauschenden Wirkung gesetzlich geändert.

Lachgas: Verboten seit Mitte April

Der Verkauf von Lachgas ist seit dem 12. April eingeschränkt: Im Internet oder an Automaten darf die Droge per Gesetz nicht mehr verkauft werden. Außerdem sind nur kleine Mengen erlaubt: Höchstens zehn Kartuschen à 8,4 Gramm dürfen pro Käufer über die Ladentheke gehen. Die Abgabe an Minderjährige ist grundsätzlich verboten. Die Gesetzesänderung soll insbesondere Jugendliche schützen.

Hohe Strafen bei Gesetzesverstößen

Bei dem verbotswidrigen Verkauf von Lachgas in Kartuschen mit einer verboten großen Füllmenge muss der Täter mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Sollte er gewerbsmäßig handeln oder das Lachgas an Jugendliche unter 18 verkaufen, erhöht sich der Strafrahmen auf bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe, wie die Münchner Polizei mitteilte.

Berauschend – und potenziell tödlich

Die Polizei warnt vor dem Konsum: "Lachgas kann kurzfristig berauschend wirken und zu einem euphorischen Hochgefühl führen. Der Konsum kann jedoch vor allem auch zu Schwindel, Bewusstlosigkeit, bleibenden Nervenschäden wie Lähmungen oder sogar dem Tod führen."

💡 "Lachgas": Was das ist und wie es wirkt

Lachgas – klingt harmlos, ist es aber nicht. Chemisch heißt das farblose Gas N₂O (Distickstoffmonoxid). Die Lebensmittelindustrie verwendet es zum Beispiel zum Aufschäumen von Sahne. Zugleich wirkt es als leichtes Betäubungsmittel gegen Ängste und Schmerzen, weshalb es auch in Zahnarztpraxen zum Einsatz kommt. N₂O wurde mehr und mehr als Partydroge genutzt: aus kleinen Kartuschen oder Spendern in Luftballons gefüllt und eingeatmet. Es folgt ein kurzer Kick, der Langzeitfolgen mit sich bringt und lebensgefährlich sein kann. Der Bundestag hat im November letzten Jahres ein Gesetz mit Verboten und Beschränkungen beschlossen, die auch für die sogenannten K.-o.-Tropfen gelten.

Mit Informationen der dpa

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