Im Gerichtssaal im Landgericht Schweinfurt ging es um schweren sexuellen Missbrauch in einem Kinderdorf.
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Im Gerichtssaal im Landgericht Schweinfurt ging es um schweren sexuellen Missbrauch in einem Kinderdorf.
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Sexueller Missbrauch in Kinderdorf: Haft für Hausmeister

Sexueller Missbrauch in Kinderdorf: Haft für Hausmeister

Es geht um schweren sexuellen Missbrauch in einem Kinderdorf im Landkreis Schweinfurt: Das Gericht hat den früheren Hausmeister zu zwei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Die Fälle liegen über 26 Jahre zurück.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Mit Süßigkeiten oder Fernsehen hat ein Mann Jungen in einen Wohnwagen gelockt und dort über längere Zeit missbraucht, hieß es in der Anklage. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern hat das Landgericht Schweinfurt den 56-Jährigen heute zu zwei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht legt ihm zur Last, dass es keine spontanen Taten waren. Er habe die Kinder geködert und nach dem Missbrauch mit Schlägen gedroht. "Der Angeklagte hat seine Vertrauensposition ausgenutzt sowie die Hilflosigkeit seiner Opfer", so die Vorsitzende Richterin.

Berufungsverfahren – Fälle liegen über 20 Jahre zurück

In dem Berufungsverfahren musste sich der 56-jährige Angeklagte wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen verantworten. Die Übergriffe im Erich-Kästner-Kinderdorf in Oberschwarzach im Landkreis Schweinfurt liegen mehr als 26 Jahre zurück. Der Mann war um die Jahrtausendwende Hausmeister in dem Kinderdorf am Rande des Steigerwalds.

Sexueller Missbrauch von Jungen: Opfer bis heute traumatisiert

Viele der damaligen Opfer waren zwischen elf und 15 Jahre alt. Ein Großteil der Taten ist inzwischen verjährt. Im aktuellen Verfahren ging es noch um zwei Fälle: den Missbrauch an zwei Jungen im Alter von elf oder zwölf Jahren. Auf den Tag genau ließ sich die Tat nicht rekonstruieren. Besonders belastend: Einige der Betroffenen sind bis heute traumatisiert, noch in Therapie und können nicht arbeiten.

Angeklagter gesteht Missbrauch zum Prozessauftakt

Zum Auftakt des Berufungsverfahrens hat der Angeklagte ausgesagt, er habe sich an mehreren Jungen vergangen. Konkrete Erinnerungen an einzelne Taten habe er aber nicht mehr. Den Schilderungen der Opfer, wie sie in der Anklage festgehalten sind, wolle er nicht widersprechen. "Es tut mir unheimlich leid", erklärte der Mann im Gerichtssaal.

Verteidigung: Zwei Jahre auf Bewährung für früheren Hausmeister

Die Verteidigung hat in ihrem Plädoyer zwei Jahre Haft auf Bewährung für den 56-Jährigen gefordert. Sie hat auf das Geständnis verwiesen, das der Mann zu Beginn abgelegt hatte – und auf die Entschuldigung bei den Opfern. Die Rede war von "unterirdischen Zuständen" damals im Kinderdorf, die den Missbrauch überhaupt ermöglicht hätten.

Staatsanwaltschaft Schweinfurt fordert drei Jahre Haft

Die Staatsanwaltschaft hat auf drei Jahre Haft ohne Bewährung plädiert – wegen "vollendeten schweren Missbrauchs von Kindern und versuchten schweren Missbrauchs von Kindern". Das Geständnis sei wenig hilfreich gewesen – und die Opfer würden bis heute unter dem Missbrauch leiden, hieß es im Plädoyer. Der Staatsanwalt betonte die große kriminelle Energie des Angeklagten, der sich bewusst vulnerablere "Problemkinder" für seine Taten ausgesucht hätte.

Der Angeklagte selbst äußerte sich zu den Plädoyers nicht mehr, hörte aber - vor allem der Staatsanwaltschaft - sehr aufmerksam zu.

Heimkinder schildern Hausmeister als "netten" Mann

Im ersten Prozess am Amtsgericht Schweinfurt im Januar 2025 hatten mehrere ehemalige Heimkinder von Übergriffen berichtet. Sie schilderten den Mann - trotz der Vorfälle - als einzigen "netten" Mann im Kinderdorf, der ihnen auch mal Schokolade und Cola geschenkt habe. Zu ihm hätten die Kinder Vertrauen gehabt. Das habe er schamlos ausgenutzt. Die Kinder und Jugendlichen hätten aus Angst geschwiegen, keiner würde ihnen glauben oder sie würden bestraft.

In dem Verfahren hatte der Angeklagte noch von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht und sich nicht zu den Vorwürfen geäußert. Damals hatte ihn das Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft hatten Revision eingelegt.

Erich-Kästner-Kinderdorf will Vorwürfe aufarbeiten

Das Kinderdorf hat angekündigt, die Vorwürfe unabhängig aufarbeiten zu lassen – zusammen mit einem Institut aus München, das sich auf solche Fälle spezialisiert hat. Ab Juni soll es losgehen – mit einem offenen Aufruf an alle Ehemaligen, also sowohl Betroffene als auch frühere Mitarbeitende. Wichtig ist der Einrichtung: Alle Perspektiven sollen gehört werden.

Die heutige Leitung sei schockiert, dass solche Taten passieren konnten – und betont, dass es aus ihrer Sicht keine Hinweise auf strukturellen Missbrauch gab. Man wolle alles offenlegen und mit Behörden zusammenarbeiten. "Die Jugendhilfe hat insgesamt aus den vielen Jahren Aufarbeitung gelernt. Heute sind die Schutzsysteme für Kinder und Jugendliche weitaus besser aufgestellt als vor 25 Jahren", heißt es von der Leitung. "Wir tun alles, damit diese Form der Übergriffe bei uns nicht mehr stattfinden kann."

Video: Urteil im Kinderdorf-Prozess

Heute fiel am Landgericht Schweinfurt im Berufungsprozess das Urteil gegen einen 56-Jährigen.
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Heute fiel am Landgericht Schweinfurt im Berufungsprozess das Urteil gegen einen 56-Jährigen.

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