Ein entgleister Waggon eines Regionalzugs hängt an einer bewaldeten Böschung. Davor stehen Feuerwehrleute auf einer Straße neben einem Feuerwehrfahrzeug.
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Nach dem tödlichen Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen im Juni 2022 wird nun ein Strafprozess die Verantwortung von Bahnmitarbeitern klären.

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Strafprozess gegen Bahnmitarbeiter nach Zugunglück bei Burgrain

Strafprozess gegen Bahnmitarbeiter nach Zugunglück bei Burgrain

Nach dem tödlichen Zugunglück bei Burgrain nahe Garmisch-Partenkirchen im Juni 2022 wird nun ein Strafprozess die Verantwortung von Bahnmitarbeitern klären. Das Landgericht München II hat die Anklage gegen zwei Beschuldigte zugelassen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Es war lange gerätselt worden, ob es zum Strafprozess kommt, nach dem schweren Zugunglück von Burgrain mit mehreren Toten. Mehrere Gutachter haben ermittelt, um zu klären, inwieweit Verantwortliche der Deutschen Bahn Schuld tragen könnten an dem Unfall. Knapp drei Jahre nach dem Unfall hat das Landgericht München II hat die Anklage gegen zwei Beschuldigte wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zugelassen.

Fahrdienstleiter und Infrastrukturchef müssen sich verantworten

Angeklagt sind der Fahrdienstleiter und der Bezirksleiter für die Infrastruktur. Ihnen wird vorgeworfen, durch Versäumnisse bei der Wartung und Überwachung der Gleisanlagen zum Unglück beigetragen zu haben. Ein Verfahren gegen einen dritten Beschuldigten wurde gegen eine Geldauflage von 4.000 Euro zugunsten gemeinnütziger Organisationen eingestellt. Zu Anfang war sogar gegen insgesamt fünf Mitarbeiter der Bahn ermittelt worden.

Was konkret die Staatsanwaltschaft den Angeschuldigten vorwirft, ist offiziell nicht bekannt. Im Raum stand nach dem Unglück der offiziell unbestätigte Vorwurf, bei der Bahn sei eine Warnung bezüglich der späteren Unfallstelle nicht weitergegeben oder entsprechend beachtet worden. 

"Das Verfahren ist sehr komplex, es geht nicht zuletzt um eine Reihe von sehr technischen Fragestellungen", erläuterte ein Gerichtssprecher kürzlich. Auch die Zuordnung einer möglichen Verantwortlichkeit zu den Angeklagten sei keine einfach zu beantwortende Frage.

Fünf Tote und mehr als 70 Verletzte bei Zugunfall

Vor fast drei Jahren entgleiste bei Burgrain ein Regionalzug. Fünf Menschen, darunter vier Frauen und ein 13-jähriger Junge, kamen ums Leben, mehr als 70 weitere Personen wurden teils schwer verletzt.

Ursache waren nach bisherigen Erkenntnissen marode Bahnschwellen. Bis heute sind aber viele Fragen offen. Auch gibt es keinen Abschlussbericht der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU).

Im bisher letzten Zwischenbericht der BEU, veröffentlicht am zweiten Jahrestag des Unglücks, wurde ein bestimmter Herstellungsprozess und eine damit verbundene spätere Materialschwäche an den Bahnschwellen als wesentliche Ursache für das Unglück genannt. Die Untersuchungen zeigten chemische Reaktionen auf, die sich nach dem Herstellungsprozess von Betonbauteilen entwickeln und zu Schädigungen führen. Die inneren Schädigungen waren demnach dabei deutlich höher als von außen erkennbar.

Dem Bericht zufolge hatte die Bahn bereits 2018 Vorschriften erlassen, wie materialbedingte Fehler an den Schwellen, die es seit jeher gab, erkannt werden können - und zwar durch Augenschein. Was allerdings damals wohl nicht klar war: Schäden und Risse sind von außen teils nicht zu sehen.

Nach Burgrain: Bahn tauscht hunderttausende Schwellen aus

Die Bahn hatte als Konsequenz aus dem Unglück eine Überprüfung der Schwellen bundesweit gestartet und hunderttausende Schwellen ausgetauscht. Für die Strecken im Werdenfels und Oberland wurde ein millionenschweres Investitionsprogramm aufgelegt. 

Der Termin für den Prozessbeginn steht derzeit noch nicht fest, könnte aber in den nächsten Monaten stattfinden. Ursprünglich hatte das Gericht bereits vor Monaten Termine im Mai für den Prozess vorsorglich reserviert. Diese Termine sind nun nicht zu halten, Grund seien "kurzfristige Personalveränderungen in der Kammer" des Gerichts, so ein Sprecher.

Mit Informationen von dpa.

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