Die "Magna Charta des Breitensportes", so nennt Ministerpräsident Markus Söder (CSU) das neue bayerische Sportgesetz. Sportminister Joachim Herrmann (CSU) erläutert: "Wir wollen der Bewegungsarmut in der Gesellschaft entgegenwirken und gleichzeitig die Grundlage für zukünftige bayerische spitzensportliche Erfolge schaffen." Das Gesetz lege dabei den Grundstein für mehr Bewegung im Alltag. Was bedeutet das für Sportler, Vereine und Trainer? Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Was verspricht das neue Sportgesetz?
Das Gesetz soll Sport in Bayern grundsätzlich und langfristig stärken – "vom Kindergarten bis ins hohe Alter". Es geht nicht um Finanzierungsfragen, sondern um Ziele und Strukturen: mehr Bewegung im Alltag, bessere Kooperationen zwischen Schulen und Vereinen, mehr Wertschätzung für das Ehrenamt.
Im Gesetzentwurf ist von Sport als "gesamtgesellschaftliche Querschnitts- und Gemeinschaftsaufgabe" die Rede. Der Präsident des Bayerischen Landessportverbands (BLSV), Jörg Ammon, spricht von einem "Meilenstein". Das Gesetz sichere dauerhaft den organisierten Sport. Heißt: Der Freistaat verpflichtet sich mit dem Gesetz nachweislich, sich um Sport auf allen Ebenen zu kümmern.
Gibt es nun mehr Geld für Vereine?
Ein konkreter neuer Fördertopf ist mit dem Gesetz nicht verbunden. Der Sport wird auch weiterhin über die bisherigen Förderrichtlinien finanziert. In den vergangenen Jahren ist das Budget stetig gestiegen – aktuell sind es über 110 Millionen Euro jährlich. Herrmann möchte die staatliche Förderung auch künftig ausbauen. Gleichzeitig stellt er klar: Die Haushaltslage sei angespannt. Details wird es erst im Herbst nach der Haushaltsklausur des Kabinetts geben.
Für SPD und Grüne im Landtag ist die fehlende Finanzierung der Knackpunkt. Sie begrüßen zwar ein Sportgesetz, kritisieren aber, dass kein zusätzliches Geld gebe. "Unsere Sportvereine sind dringend auf eine bessere Finanzierung angewiesen", sagt Arif Tasdelen (SPD). Max Deisenhofer (Grüne) ärgert sich: "Mit dem neuen Gesetz fließt kein Cent mehr in den Sport.“
Was ist konkret für Kinder geplant?
Angedacht ist zum Beispiel eine engere Kooperation zwischen Vereinen und Grundschulen. Die Idee: Wenn ab 2026/27 der Ganztagsanspruch für Erstklässler kommt, könnten Vereine am Nachmittag die Lehrer entlasten und Sportangebote machen. Kein Verein und kein Schüler wird laut Herrmann dazu gezwungen. "Aber einen Teil der Nachmittagsbetreuung, beispielsweise durch das Angebot von Sportvereinen zu gestalten, wäre eine tolle Sache und würde gleichzeitig junge Menschen mehr in Bewegung bringen", sagt der Sportminister. Die Umsetzung, müsse nun aber erst erarbeitet werden. Im Gesetzentwurf findet sich dazu nichts Konkretes.
Der Vorsitzende der Bayerischen Sportjugend, Michael Weiß, erwartet sich außerdem strukturelle Vorgaben für den Vorschulbereich, "dass wir auch in die Kitas noch mehr Sport und Bewegung bringen".
Das Gesetz bleibe insgesamt "unverbindlich und im Ungefähren", bemängelt die SPD. Für die Grünen enthält das neue Sportgesetz "nur Kann- und Soll-Bestimmungen".
Welche Neuerungen gibt es fürs Ehrenamt?
Digitalisierung und weniger Bürokratie seien das Ziel, erklärt Herrmann. Die Ehrenamtlichen sollten nicht "in erster Linie stundenlang Statistiken und Antragspapiere ausfüllen müssen, sondern sich wirklich Zeit nehmen können für ihren Verein". Daran werde man arbeiten.
Max Deisenhofer (Grüne) mahnt: "Durch Doppelungen von Sportförderrichtlinien und Sportgesetz besteht leider vielmehr die Gefahr zusätzlicher Bürokratie." Ähnlich sieht das auch Florian Köhler von der AfD. Bisher habe das Engagement vieler Ehrenamtlicher ohne Sportgesetz gut funktioniert.
Welche Ziele benennt das Gesetz für den Leistungssport?
Konkrete Ziele fehlen im Gesetzentwurf. Herrmann weist allerdings darauf hin, dass Bayern sich für die Olympischen Spiele 2036 bewerben möchte. Dafür wolle man "jetzt schon die Grundlagen legen", damit Bayern dann "starke Talenten" aufstellen könne. "Die müssen jetzt entwickelt werden."
Ist Bayern mit dem neuen Gesetz anderen Ländern voraus?
Bayern ist nicht das erste Bundesland, das Sport in einem Gesetz regelt. In anderen Bundesländern ist die Sportförderung bereits gesetzlich verankert: In Schleswig-Holstein zum Beispiel ist seit 2022 das Staatsziel Sportförderung verbindlich festgelegt und dem Landessportverband eine institutionelle Finanzierung zugesichert. Darüber hinaus betont das Gesetz die Förderung der Sportinfrastruktur und des Ehrenamts.
Bayern betont, das eigene Gesetz solle kein Sportfördergesetz, sondern ein Sportgesetz und damit umfangreicher werden. Nicht die Finanzierung solle darin geregelt sein, sondern zum Beispiel die Kooperation zwischen Schulen und Vereinen, grundsätzliche Ziele des Sports und die Stärkung des Ehrenamts.
Wann tritt das Gesetz in Kraft?
Das dürfte frühestens im Laufe des nächsten Jahres, also 2026, der Fall sein. Nach der Sommerpause startet die Verbandsanhörung. Dann muss der Landtag noch darüber beraten und das Gesetz beschließen.
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