Ab dem 15. August soll es situationsbedingte Durchfahrtsverbote für Gemeinden entlang der A8 im Landkreis Rosenheim geben. Darauf haben sich am Donnerstag der Rosenheimer Landrat Otto Lederer (CSU) und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der betroffenen Gemeinden verständigt, wie das Landratsamt mitteilt.
Durchfahrtsverbote: Diese Regeln sollen gelten
Bei Stau auf der A8 sollen dann die Ortsdurchfahrten der Gemeinden für den Ausweichverkehr gesperrt werden – jeweils von Freitag bis Sonntag und an Feiertagen. Die Sperrungen sollen mit extra angefertigten Hinweisschildern umgesetzt werden. Diese wurden Lederer zufolge bereits in Auftrag gegeben und sollen bis Mitte August aufgestellt werden.
Die Autobahn GmbH sicherte zudem zu, begleitend entsprechende LED- und Hinweisschilder an der A8 zu installieren, sobald die Sperrungen von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden angeordnet werden.
Bürger beklagen volle Ortsdurchfahrten, Lärm und Abgase
Die A8, die München und Salzburg verbindet, ist eine vielbefahrene Strecke. Vor allem an Wochenenden, aber auch während der Ferien, kommt es hier immer wieder zu langen Staus in beide Richtungen. Dass findige Autofahrer – oft mit Hilfe von Routenplanern – dann übers Land fahren, ist vielen Gemeinden in der Region schon lange ein Ärgernis: Die Ortsdurchfahrten sind voll und der Verkehr kommt nur zäh voran, hinzu kommt die Belastung durch Lärm und Abgase.
Wenn auf den Autobahnen in der Region nichts mehr vorwärtsgehe, dann herrsche auch auf den Straßen in den Städten und Gemeinden entlang der Autobahn Stillstand, hatten Kommunalpolitiker zuvor in einem Brief an Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) beklagt. Das könnten und wollten die Bürgerinnen und Bürger nicht länger akzeptieren.
Bundesverkehrsministerium bestätigt rechtliche Grundlage für Durchfahrtsverbote
Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem vom Rosenheimer Landrat Lederer sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus insgesamt vierzehn Gemeinden wie unter anderem Aschau, Bad Aibling, Bad Feilnbach, Rohrdorf, Rosenheim oder Samerberg.
Erst am Mittwoch hatte das Bundesverkehrsministerium erklärt, situationsbedingte Durchfahrtsverbote seien rechtlich möglich. Im benachbarten Österreich gibt es schon länger solche Fahrverbote, etwa im Bundesland Tirol.
Mit Informationen von dpa
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